Guten Tag,
ich war in diesem Kalenderjahr bis einschließlich Ende Oktober an einer Hochschule (Hochschule A) in Niedersachsen angestellt (nach TV-L). Zum 15.11. habe ich eine Tätigkeit an einer anderen Hochschule (Hochschule B) in Niederachsen (ebenfalls TV-L) begonnen. Nun stellt sich mir die Frage, ob ich Anspruch auf eine JSZ hätte. Eine Lesart wäre, dass kein Anspruch vorhanden ist, da zwar mit Hochschule B zum 01.12. ein Vertrag besteht, aber ich letztlich an dieser Hochschule keinen ganzen Monat gearbeitet habe. Nach der anderen Lesart habe ich einen Anspruch, da bei beiden Vertragsverhältnissen ja letztlich das Land Niedersachsen der Arbeitgeber ist. Was ist korrekt?