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Mit Corona nun zur Arbeit?
Kaiser80:
;D
Dakmer:
--- Zitat von: Alphonso am 26.11.2022 14:52 ---hat Corona nun endlich den Status der Erkältung oder Grippe erreicht
--- End quote ---
Es gibt aber nicht Long-Erkältung oder Long-Grippe. Also ist Corona vielleicht doch etwas Anderes?
Und es ist auch grundsätzlich für die anderen Kollegen nicht hilfreich, wenn einer mit Erkältung auftaucht, weil er meint, er ist unersetzlich.
WasDennNun:
--- Zitat von: Dakmer am 28.11.2022 07:02 ---
--- Zitat von: Alphonso am 26.11.2022 14:52 ---hat Corona nun endlich den Status der Erkältung oder Grippe erreicht
--- End quote ---
Es gibt aber nicht Long-Erkältung oder Long-Grippe. Also ist Corona vielleicht doch etwas Anderes?
Und es ist auch grundsätzlich für die anderen Kollegen nicht hilfreich, wenn einer mit Erkältung auftaucht, weil er meint, er ist unersetzlich.
--- End quote ---
Ersteres stimmt so nicht, auch andere Grippe Viren haben länger anhaltenden Probleme verursacht, letzteres ist korrekt.
BAT:
Die Ausgangsfrage ist weiterhin unbeantwortet.
Ich denke, das geht nicht. Er kann sie nicht nach Hause schicken wegen Symptomen. Denn sonst müsste ich als Raucher gar nicht mehr erscheinen.
Davon ab, ist hier schon die Frage aufgekommen, wie das länderübergreifend gelten soll? Darf ein Hesse mit Corona nach NRW zum Einkaufen fahren?
Dakmer:
--- Zitat von: BAT am 28.11.2022 09:28 ---Darf ein Hesse mit Corona nach NRW zum Einkaufen fahren?
--- End quote ---
Ich denke nicht, denn wenn in NRW Quarantänepflicht gilt, müsste auch der positive Hesse sich isolieren. Aber nur ab Ländergrenze. In seinem Bundesland kann er das Corona aber auch nicht einfach verbreiten, wenn dort eine FFP2-Maskenpflicht für Infizierte besteht.
Ist es dann nicht gegenüber der Allgemeinheit besser, der positive Hesse bleibt mal zu Hause?
Ist es nicht möglich, mal unabhängig von geltenden Gesetzen einfach nicht nur an sich zu denken?
Zur anderen Frage: Wenn nur der Arzt eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigen darf, kann das eben nicht der Arbeitgeber.
Wie steht es aber mit einer Fürsorgepflicht gegenber den Mitarbeitern? Gesetzt den Fall, dass der positive Arbeitnehmer das auch bekannt gibt... Könnte dann der AN unter Fortzahlung des Entgeltes nach Hause geschickt werden? Oder kann HomeOffice angeordnet werden, wenn der AN eh am HomeOffice teilnimmt?
Wenn der AN aber niemandem verrrät, dass er Corona hat und trotzdem arbeitet, denkt er wohl lieber an sich als an Andere...
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