Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Auflösungsvertrag
anette811:
Hallo zusammen,
ich habe eine neue Vollzeitanstellung bei der Stadt, nun bin ich über 12 Jahre im öD tätig und habe eine lange Kündigungsfrist. Zwecks Auflösungsvertrag um mein Arbeitsverhältnis vorzeitig zu beenden ging ich zu meinem AG und bat um einen Auflösungsvertrag, hier wurde mir gesagt ich sollte eine Kündigung schreiben und um Auflösung bitten mit Datumsangabe. Habe mich informiert und eine Kündigung ist ja nicht nötig, wenn man um Auflösung bittet... .Hat jemand einen Tipp für mich wie ich darauf reagieren kann? Telef. wurde mir versichert das sie mir keine Steine in den Weg legen und haben meine Stelle intern erstmal diese Woche ausgeschrieben. Und mich nochmal um das Kündigungsschreiben gebeten. Bin etwas ratlos wie ich darauf reagieren soll. Mein neuer AG möchte erst ein konkretes Datum der Auflösung um mit mir den Arbeitsvertrag abzuschließen. Die gehen das Risiko auch nicht ein 7 Monate zu warten, da sie die Stelle schnellstmöglich besetzen möchten. Also keinerlei Sicherheit für mich wenn ich kündigen würde, muss ich ja auch nicht, möchte ja eine Auflösung im beidseitigem Einverständnis, das mir im Telefonat mit dem Bürgermeister ja zugesagt wurde.
Danke schonmal für eure Antworten!
JesuisSVA:
Wenn der Arbeitgeber einen Auflösungsvertrag nur schließen möchte, wenn vorher eine Kündigung erfolgt ist, um mit dem Auflösungsvertrag das Arbeitsverhältnis früher zu beenden, so ist das sein gutes Recht. Er könnte es auch einfach lassen.
Opa:
Dann schreibe einen Entwurf des Auflösungsvertrags zu deinem Wunschtermin, unterschreibe ihn und vermeide das Wort „Kündigung“. Damit hat der Arbeitgeber seine gewünschte Planungssicherheit in Form eines konkreten Datums und du ebenfalls. Ein Umdeutung in eine ordentliche Kündigung zum Ende der Kündigungsfrist ist damit ausgeschlossen.
JesuisSVA:
Und wenn der Arbeitgeber weiterhin auf ein Kündigungsschreiben besteht, ändert sich dadurch überhaupt nichts.
anette811:
Danke für eure Rückmeldungen!
Also für mich als AN besteht da keinerlei Sicherheit, wenn ich kündige inbegriffen mit der "Bitte" um einen Auflösungsvertrag, mit Angabe eines Datums, ob sie dann der "Bitte" nachkommen ist ja auch nicht gesagt bzw. wann...dann ist die neue Anstellung evtl. weg und dann stehe ich am 30.06. ohne Arbeit da und kriege kein Alg 1 weil ich ja gekündigt hab. Tolle Aussichten für mich als AN...
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