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Auflösungsvertrag

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JesuisSVA:
Und wenn der Arbeitgeber sich im umgekehrten Falle Deiner entledigen wollte und Dich um einen Auflösungsvertrag bäte, würdest Du direkt einschlagen? Wenn nicht, sind das ja tolle Aussichten für Arbeitgeber…

anette811:
Ich gehe ja nicht bevor die Stelle besetzt ist. Das war ja das auf was wir uns geeinigt hatten, das innerhalb der nächsten 2,5 Monaten die Stelle sicher besetzt sein wird. Wenn meine Stelle ausgeschrieben ist und Bewerberschluss war, ist es ja absehbar ob es 2 oder 3 Monate oder sogar noch schneller geht. Bestehe ja nicht auf einen Auflösungsvertrag jetzt sofort. Erst wenn es  wie gesagt geregelt ist, welche Bewerber meine Position wann übernimmt. Nur nicht erst in 7 Monaten. Und der AG ist ja immernoch eine Kommune und steht auch sicher nicht vor dem Existenz-Aus wie ich als Alleinverdiener. Das kann man nicht vergleichen mit meinem Fall derzeit. Es geht ja auch um Menschlichkeit, durch die steigenden Preise überall und weil niemand weiß wo das hinführt und nach 13 Jahren guter Arbeit, sollte man meinen das auch einer Kommune als AG daran gelegen ist einer Bürgerin, die ich ja auch immer noch bin, keine Steine in den Weg zu legen, um sich finanziell im beiderseitigem Einvernehmen, woran mir ja auch sehr viel liegt, besser zu stellen.
Es geht einfach nur darum das ich nicht kündigen muss, wenn wir einen Auflösungsvertrag anstreben wie im Telefonat mit dem Bürgermeister besprochen. Warum die Personalleute mich da nochmals kontaktieren um um das Kündigungsschreiben mit "Bitte" eines Aulösungsvertrages zu bitten, verstehe ich nicht.

JesuisSVA:
Auf dem Grundsatz „Pacta sunt servanda“ basiert unser Zivilrechtssystem. Wenn Du für eine Arbeitnehmerkündigung kürzere Fristen hättest haben wollen, hättest Du sie vereinbaren können. Hast Du nicht und deshalb bist Du nun auf ein Entgegenkommen des Arbeitgebers angewiesen. Und jeder Tag vor sechs Monate zum Quartalsende ist ein Entgegenkommen, das er nicht zeigen müsste. Ebensowenig muss er auf Deine Vollkaskomentalität eingehen.

anette811:

--- Zitat von: JesuisSVA am 27.11.2022 14:36 ---Auf dem Grundsatz „Pacta sunt servanda“ basiert unser Zivilrechtssystem. Wenn Du für eine Arbeitnehmerkündigung kürzere Fristen hättest haben wollen, hättest Du sie vereinbaren können. Hast Du nicht und deshalb bist Du nun auf ein Entgegenkommen des Arbeitgebers angewiesen. Und jeder Tag vor sechs Monate zum Quartalsende ist ein Entgegenkommen, das er nicht zeigen müsste. Ebensowenig muss er auf Deine Vollkaskomentalität eingehen.

--- End quote ---
Alles klar, Danke für deine "Hilfe"

WasDennNun:

--- Zitat von: anette811 am 27.11.2022 12:11 ---Danke für eure Rückmeldungen!
Also für mich als AN besteht da keinerlei Sicherheit, wenn ich kündige inbegriffen mit der "Bitte" um einen Auflösungsvertrag, mit Angabe eines Datums, ob sie dann der "Bitte" nachkommen ist ja auch nicht gesagt bzw. wann...dann ist die neue Anstellung evtl. weg und dann stehe ich am 30.06. ohne Arbeit da und kriege kein Alg 1 weil ich ja gekündigt hab. Tolle Aussichten für mich als AN...

--- End quote ---
Wenn der Bürgermeister dir einen Auflösungsvertrag anbietet und die Verwaltung das nur verbunden mit einem Kündigungsschreiben machen will, dann  schreiben denen doch erstmal einen Anfrage für einen Auflösungsvertrag zum x.x.xxxx
und wenn die dir schriftlich mitteilen, gibt es nicht! Erst kündigen , dann Auflösung, dann belästigst du damit den Bürgermeister.
Denn Ober sticht Unter und wenn BM als Vertreter des AGs da eine andere Haltung hat, als die PA als Vertreter des AGs, dann musst du deinen Schizophrenen AG halt gegen einander ausspielen.

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