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elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - wie läuft es bei euch ab?
SVAbackagain:
Und wo käme jetzt Entgeltfortzahlung ins Spiel, um die es ja eben gerade nicht ging?
Texter:
--- Zitat von: SVAbackagain am 21.12.2022 19:41 ---Und mit welchem Recht sollte der Arbeitgeber derlei verlangen dürfen?
--- End quote ---
Eine Meldung kann der AG aber weiterhin verlangen und Du kritisierst nur die verlangte Form, oder?
Bei uns gibt es auch ein Formular, dass dann automatisch eine Email an den korrekten Sachbearbeiter schickt. Man darf aber auch anrufen, eine Mail schicken usw. Finde ich eigentlich ganz gut.
SVAbackagain:
Da gibt es nichts zu verlangen, die Pflicht, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen, entspringt unmittelbar § 5 EntgFG. Die Norm regelt die Verpflichtung abschließend. Es steht dem Arbeitgeber also nicht zu, eine bestimmte Form o.ä. zu verlangen.
Opa:
Woraus leitest du einen Gesetzesvorbehalt ab für die Frage, in welcher Form ein Unternehmen die Anzeige der Arbeitsunfähigkeit verlangt? Es ist ja klar, dass der Arbeitnehmer seiner gesetzlichen Pflicht, die sich aus dem EntgFG ergibt, auch ohne irgendein „Formular“ nachgekommen ist.
Dennoch könnte ein solches sinnloses Formular zu benutzen doch (im ö.D. in der Regel durch Dienstvereinbarung) verpflichtend eingeführt werden. Genauso wie die Form der Zeiterfassung, des Urlaubsantrags oder der Reisekostenabrechnung sich ja nicht aus Gesetzen, sondern aus unmittelbarem Direktionsrecht oder eben einer DV/BV ergibt.
SVAbackagain:
Wo hätte ich einen Gesetzesvorbehalt formuliert? Der Arbeitgeber meint einen Anspruch zu haben, den muß er belegen können. Auf das Direktionsrecht kann er sich nicht berufen, denn es geht nicht um Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung. Eine Regelungsmöglichkeit durch DV/BV gibt es ebensowenig, denn selbst wenn man davon ausginge, dass eine außerhalb des Arbeitsverhältnisses liegende Obliegenheit einer Regelung durch eine solche Vereinbarung zugänglich wäre, ist das Ganze im Gegensatz zum Urlaubsantrag bereits durch Gesetz geregelt, was eine solche Möglichkeit versperrt. Worauf also sollte sich ein Anspruch des Arbeitgebers gründen?
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