Ich habe ein wichtiges Anliegen:
Ich selbst werde nach TVÖD Bund bezahlt. Ich bin in Stufe 5A, ja A! Bei uns im Unternehmen gibt es noch eine Zwischenstufe zwischen der 5 und 6. Nun habe ich heute folgendes erfahren:
Beschäftigte, die vor dem 01.10.2005 bei uns beschäftigt waren und entsprechend aus dem alten Tarifvertrag BAT in den TVöD übergeleitet wurden, haben in den Entgeltgruppen 9 bis 15 die Zwischenstufe 5a. Hier sind die Stufenlaufzeiten wie folgt: 5 Jahre in Stufe 5, dann 5 Jahre in Stufe 5a und dann erst wird die Stufe 6 erreicht.
Alle Beschäftigte, die nach dem 01.10.2005 eingestellt wurden, steigen nach 5 Jahren in Stufe 5 direkt in die Stufe 6 ein.
Das kann doch nicht sein!?!?! Dann ist es ja tatsächlich so, dass die langjährig Beschäftigten benachteiligt werden. Das finde ich persönlich nicht akzeptabel!
Ich selbst komme im nächsten Jahr nach 5 Jahren Stufe 5A in die Stufe 6 und habe somit >10 TEUR weniger Gehalt bekommen, als ein MA, der z.B. im Jahr 2006 eingestellt worden wäre…
Das ist ja wie ein „negativer Bestandsschutz“ zu Ungunsten der langjährig Beschäftigten. Damit bin ich wie gesagt nicht einverstanden…
Das ist doch keine Gleichbehandlung, im Gegenteil, es werden die langjährig Beschäftigten schlechter gestellt als Neueinstellungen, da fühle ich mich als selbst Betroffener negativ ungleichbehandelt…
Hat jemand von Euch/Ihnen ähnliches erlebt bzw. diesbezüglich Erfahrungen? Kann jemand das juristisch einschätzen? Ich prüfe alle Wege und Schritte und bin daher für jedes Feedback dankbar!
Das scheint die Grundlage zu sein (AG in Berlin):
https://www.der-oeffentliche-sektor.de/infoundrat/infothek/1688