[Allg] Beihilfehöhe, wenn Frau auch Beamtin und zwei Kinder

Begonnen von Neanderthaler, 28.11.2022 17:53

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Neanderthaler

Hallo allerseits,

meine Frau und ich sind beide verbeamtet und wir haben zwei Kinder. Aktuell hat meine Frau 70 Prozent Beihilfeanspruch, da die Beihilfe der Kinder und das Kindergeld auf sie laufen. Mein Beihilfeanspruch beträgt 50 Prozent.
Nun hat heut einer meiner Kollegen gemeint, dass ich ggf auch 70 Prozent ab dem neuen Jahr bekommen werde. Leider ist meine Sachbearbeiterin beim lbv Fellbach nicht erreichbar und ich bin diesbezüglich wenig informiert.

Ist da denn etwas dran oder bleibt es bei mir bei den 50 Prozent?

Vielen Dank und schöne Grüße!

VaPi


flip

Bei 2 oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern beträgt der Bemessungssatz für Aufwendungen bei Ihnen beiden 70 %.
Ab Geburt und nicht erst im folgenden Jahr!

VaPi


flip

Zitat von: VaPi in 28.11.2022 18:35
Wozu poste ich eigentlich die Vorschrift ?
Das kann ich Dir leider nicht beantworten. Ebensowenig ist aus der zitierten Vorschrift eine Antwort auf die Frage des TE nach dem Bemessungssatz von 70 vom Hundert zu entnehmen.

Drehleiterkutscher

Zitat von: flip in 28.11.2022 18:27

Ab Geburt und nicht erst im folgenden Jahr!

Da es um BaWü geht, vermutlich aber doch erst ab nächstem Jahr (außer Beamtenverhältnis vor 2011)


Poincare

Woher riecht ihr denn das Bundesland? Müsste die Frau in Bawü dann nicht auch erst ab nächstem Jahr 70% kriegen, außer vor 2011 verbeamtet?

Drehleiterkutscher

...mit etwas detektivischem Spürsinn findet man im Eingangspost einen Hinweis auf das LBV in Fellbach  ;D

Neanderthaler

Hallo und Ihnen allen vielen Dank für die Antworten. Wir sind beide in Baden Württemberg verbeamtet und meine Frau bereits seit 15 Jahren, also vor 2011. Ich bin erst seit 2020 verbeamtet.
Leider kann ich Ihre Antworten nicht ganz interpretieren. Bekomme ich nun ab kommendem Jahr auch 70 Prozent Beihilfeanspruch?

Vielen Dank für die Hilfe!

geos


Poincare

Zitat von: Drehleiterkutscher in 28.11.2022 20:46
...mit etwas detektivischem Spürsinn findet man im Eingangspost einen Hinweis auf das LBV in Fellbach  ;D

Ups, gut dass genaues Lesen bei uns keine Laufbahnvoraussetzung ist.

ZitatHallo und Ihnen allen vielen Dank für die Antworten. Wir sind beide in Baden Württemberg verbeamtet und meine Frau bereits seit 15 Jahren, also vor 2011. Ich bin erst seit 2020 verbeamtet.
Leider kann ich Ihre Antworten nicht ganz interpretieren. Bekomme ich nun ab kommendem Jahr auch 70 Prozent Beihilfeanspruch?

Vielen Dank für die Hilfe!

Ja, solange die Kinder beihilfeberechtigt sind und dann wieder in der Pension.

Sei

Hallo zusammen,

dazu hätte ich auch noch eine Frage. Meine Frau und ich wurden in BW erst nach 2013 verbeamtet und hatten daher beide nur 50% Beihilfe. Nun ändert sich das im nächsten Jahr für meine Frau, da wir 3 Kinder haben und sie die Zuschläge für die Kinder erhält.
Nun ist mir bei der Formulierung nicht klar, ob ich auch die 70% von der Beihilfe erhalte, da ich keinen kinderbezogenen Familienzuschlag bekomme.

Vielen Dank euch für die Aufklärung.

Poincare

Zitat von: Sei in 29.11.2022 10:44
Hallo zusammen,

dazu hätte ich auch noch eine Frage. Meine Frau und ich wurden in BW erst nach 2013 verbeamtet und hatten daher beide nur 50% Beihilfe. Nun ändert sich das im nächsten Jahr für meine Frau, da wir 3 Kinder haben und sie die Zuschläge für die Kinder erhält.
Nun ist mir bei der Formulierung nicht klar, ob ich auch die 70% von der Beihilfe erhalte, da ich keinen kinderbezogenen Familienzuschlag bekomme.

Vielen Dank euch für die Aufklärung.

https://lbv.landbw.de/-/bemessungssatz

Sei

Vielen Dank für diese Übersicht!

Also doch beide 70%.