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[NW] Neufestsetzung der Erfahrungsstufen

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John:
Hallo zusammen,

ich stelle mir die Frage, ob es möglich ist /  es Sinn macht einen Antrag auf Neufestsetzung der Erfahrungsstufen zu stellen, da dieses Jahr durch die Gesetzesänderung die Erfahrungsstufen 1 und 2 rückwirkend ab dem 01.01.2022 in den Besoldungsgruppen A5 bis A10 weggefallen sind.
Man fängt automatisch in Stufe 3 an. Nach Beendigung meines dualen Studiums (Bachelor of Law) letztes Jahr im August, habe ich auch in Stufe 3 begonnen (A9 Kommune in Nrw). Allerdings nur weil ich anrechenbare Zeiten aus dem mittleren Dienst und ein freiwilliges Soziales Jahr vorweisen konnte. Hätte ich das Studium dieses Jahr beendet wäre ich automatisch in Stufe 3 gestartet und auf diese Stufe würden dann nochmals die anrechenbaren Zeiten angerechnet werden, sprich ich wäre jetzt in einer höheren Stufe. Oder sehe ich das falsch?

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Gruß John

NRW83:
Interessante Frage! Als vor mehreren Jahren die Alters auf Erfahrungsstufen umgestellt wurden, gab es dasselbe Problem. Zunächst wollten sie nur neue Beamte entsprechend eingruppieren, sind dann aber nach ca. 2-3 Jahren und sehr vielen Widersprüchen eingeknickt und man konnte zeitlich befristet einen Antrag auf Neufestsetzung der Erfahrungsstufe stellen. Vielleicht gibt es da ja im neuen Gesetz eine Übergangsvorschrift? (Schau doch mal ins Gesetzblatt inkl. Gesetzesbegründung). Bzw. hat man inzwischen im BeamtenStG oder irgendwo eine entsprechende  allgemeine Vorschrift eingeführt? Alternativ sprich mit Deinem Berufsverband!
Wenn Du einen Antrag auf Neufestsetzung stellst, solltest Du bereit sein, dann auch das Klageverfahren durchzuziehen. Alles andere als eine Neufestsetzung wäre eine Sauerei bei Dir, aber ich traue unserem Dienstherrn absolut zu, dass er das Problem ignoriert hat und aussitzen möchte...

NWB:
Die gesetzliche Regelung sieht hier tatsächlich nur die Bevorzugung eines kleinen Personenkreises vor. Sämtliche Bestandsbeamte profitieren nicht davon, so dass es hier zu eher Ungleichbehandlung kommt, die vor Gericht keinen Bestand haben dürfte. Muss allerdings wohl erstritten werden.

John:
Ich habe leider nur wenig bis gar keine Hoffnung, dass es tatsächlich etwas bringen würde, den Klageweg zu bestreiten.
Ich bedanke mich dennoch für die Rückmeldungen.

NRW83:
Da wäre ich jetzt nicht so pessimistisch. M.E. ein klarer Verstoß gegen Art. 3 GG. Die sind ja bei der Umstellung von Alters- auf Erfahrungsstufen auch nur deswegen eingeknickt, da ihnen das Risiko vor Gericht Schiffbruch zu erleiden zu hoch erschien. Vielleicht unterstützt Dich ja Dein Berufsverband mit einem Teil der Anwaltskosten...

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