Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[NW] Neufestsetzung der Erfahrungsstufen
Prüfer SH:
Gibt es Neuigkeiten zum Antrag? Habe das gleiche Problem in SH.
John:
Ich hatte seinerzeit beim Personalamt angefragt, die mir mitteilten, dass würde eine Neufestsetzung veranlasst werden, nach altem Recht geprüft würde.
Bei der komba Gewerkschaft hatte ich ebenso nachgefragt. Von dort erhielt ich die Mitteilung: " Eine erneute Möglichkeit entsprechend des in 2017 eröffneten Verfahrens nach Paragraph 91 LBesG zum Dienstrechtsmodernisierungsgesetz, auf Antrag die Stufenzuordnung in die Erfahrungsstufe nach den Paragraphen 29 ff LBesG NRW neu festsetzen zu lassen, hat der Besoldungsgesetzgeber bei der Streichung der Stufe 2 in der Grundgehaltstabelle zur Landesbesoldungsordnung A für die Besoldungsgruppe A9 nicht geschaffen."
Wüsste nicht wie ich jetzt vorzugehen hätte bzw welche Schritte ich einleiten müsste. Von der Antwort vom Personalamt halte ich nicht viel,aber die Anwort vom Anwalt der komba scheint mir kompetenter zu sein. Und die macht wenig Hoffnung auf Erfolg. Da ich bislang keinerlei Erfahrung mit Widersprüchen, Klagen etc habe, habe ich bisher nichts weiteres unternommen...
Casa:
Der Verweis auf die Gleichbehandlung aus Art. 3 GG hinkt gewaltig. Es besteht nach Rechtsprechung des BverfG kein Schutz hinsichtlich der Beibehaltung der Rechtslage und auch kein Anspruch darauf, von jeder Änderung der Rechtslage profitieren zu müssen. Der Sachverhalt Stufenzuordnung, der einmalig bei Verbeamtung erfolgt, ist mit Verbeamtung als abgeschlossener Sachverhalt zu betrachten. Wann die Stufenzuordnung erfolgt, dürfte sich ziemlich sicher aus dem Landesrecht ergeben.
Die Umstellung von Alters- auf Erfahrungsstufen war schon wegen eines absoluten Diskriminierungsverbots wegen Alters notwendig. Zudem erfolgte eine Umstellung des Systems, und zwar in einer ganz erheblichen Umfang für alle Beamte, die eine erneute Stufenordnung zwingend notwendig werden ließ. Das ist nicht vergleichbar mit dem deutlich weniger umfangreichen Wegfall einer Erfahrungsstufe.
Gleichwohl finde ich es schade, dass der Wegfall der unteren Erfahrungsstufen nicht kompensiert wird. Das wird rein haushalterische Gründe haben und stellt eine Geringschätzung dar. Aber niemand muss Beamter werden oder bleiben, wenn er nicht mag. Die entsprechenden Rechte müssen freilich gewahrt bleiben.
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