Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Zusätzliche Krankenversicherung - gekoppelt an LOB
			Stephan:
			
			Hallo alle miteinander!
Ich bräuchte von Euch bitte eine Einschätzung/Meinung zu folgendem Sachverhalt:
Bei uns im Haus stellte eine Versicherung Konditionen zu einem Vertragsabschluss hinsichtlich einer Zusatz-Krankenversicherung vor. 
Unser AG teilte uns dann folgende Bedingungen mit: Die Annahme eines derartigen Vertrags erfolgt im Vorfeld als Mehrheitsentscheid, sprich die Belegschaft muss mehrheitlich dafür sein. Die Kosten für diese Zusatzkrankenversicherung (9,00/Monat = Jahresbeitrag 108,00 EURO) sollen aus dem Topf, in dem die LOB bereitgestellt/gebildet wird (3 % vom Gesamtjahres-Brutto) entnommen werden.
Problematik: Einige Mitarbeiter wollen keine zusätzliche Krankenversicherung abschließen, da sie selber privat soweit vorgesorgt haben und diese zusätzliche einfach nicht für nötig erachten; diesen Mitarbeiter wird aber auch der entsprechende Betrag (108,00 EURO) aus der LOB dann vorenthalten bzw. dieser wird ihnen nicht ausgezahlt, da ja wie oben geschrieben nach Mehrheitsentscheid entschieden wurde.
Heißt unterm Strich: der AG zwingt mich zu einer Versicherung die ich nicht haben will und auch u.U. nicht brauche… mir aber dann trotzdem ein Betrag aus der LOB vorenthalten wird; weil diese zusätzliche Krankenversicherung an die LOB gekoppelt ist…
Fragen: Kann diese Vorgehensweise rechtens sein? 
Besten Dank im Voraus!
		
			Schmitti:
			
			§ 18 Abs. 3 Satz 2TVöD: "Das für das Leistungsentgelt zur Verfügung stehende Gesamtvolumen ist zweckentsprechend zu verwenden; es besteht die Verpflichtung zu jährlicher Auszahlung der Leistungsentgelte."
Zusatzkrankenversicherungen entsprechen wohl kaum dem Zweck des Leistungsentgelts.
		
			JesuisSVA:
			
			Stellen aber sehr wohl eine rechtlich mögliche Verwendung des LOB-Budgets i.S.d. § 18a TVÖD dar.
		
			Stephan:
			
			Schonmal danke soweit...
Ich sehs halt irgendwie so... entweder alle oder keiner... damit kein AN das Nachsehen/Nachteile hat, wenn er diese Zusatzversicherung nicht abschließen möchte...
		
			Schmitti:
			
			
--- Zitat von: JesuisSVA am 01.12.2022 14:03 ---Stellen aber sehr wohl eine rechtlich mögliche Verwendung des LOB-Budgets i.S.d. § 18a TVÖD dar.
--- End quote ---
Stimmt, da war ich veraltet unterwegs, und hab den 18a vergessen. 
Also das oben geschriebene bitte ignorieren, ändern kann ichs jetzt nicht mehr.
--- Zitat von: Stephan am 01.12.2022 14:24 ---Ich sehs halt irgendwie so... entweder alle oder keiner...
--- End quote ---
Das war, auch wenn es vielerorts so gelebt wurde/wird, nie der Sinn der LOB.
		
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