Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Arbeitsvertrag ohne Tätigkeitsbeschreibung+"Gesund-Klausel"??
Utopia10:
Guten Tag,
ich habe ein Einstellungsangebot für eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst einer Stadt erhalten. Es handelt sich um eine Sachbearbeiter*innen/Fallmanager*innen Stelle, die ab Januar 2023 laut Stellenplan neu eingerichtet wird. In der Stellenausschreibung war das Tätigkeitsfeld sowie die Aufgaben klar angegeben.Nun habe ich den Arbeitsvertrag erhalten und bin sofort darüber gestolpert, dass es keine Tätigkeitsangabe gibt. Es wird lediglich von einer Einstellung als "Teilzeitbeschäftigte" gesprochen und die Eingruppierung und Stufe etc. festgehalten. Auch kein Arbeitsort/Abteilung etc. ist angegeben.
Zudem gibt es im Anschreiben den Hinweis, dass das Angebot nur gilt, wenn man "gesund" und "nicht vorbestraft" ist.
Es stellen sich mir einige Fragen:
- Ist die Tätgigkeitsbeschreibung sowie auch Angabe des Arbeitsortes nicht eigentlich einer der wichtigen Vertragspunkte?
- Was bedeutet "gesund", und ist das überhaupt zulässig? Demnach dürfte ja jemand mit Bluthochdruck nicht den Vetrag unterschreiben...
Ich habe meine Fragen schon an den AG gemailt, bisher leider keine Antwort erhalten.
Wie seht ihr das?
JesuisSVA:
--- Zitat von: Utopia10 am 01.12.2022 15:21 ---Guten Tag,
ich habe ein Einstellungsangebot für eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst einer Stadt erhalten. Es handelt sich um eine Sachbearbeiter*innen/Fallmanager*innen Stelle, die ab Januar 2023 laut Stellenplan neu eingerichtet wird. In der Stellenausschreibung war das Tätigkeitsfeld sowie die Aufgaben klar angegeben.Nun habe ich den Arbeitsvertrag erhalten und bin sofort darüber gestolpert, dass es keine Tätigkeitsangabe gibt. Es wird lediglich von einer Einstellung als "Teilzeitbeschäftigte" gesprochen und die Eingruppierung und Stufe etc. festgehalten. Auch kein Arbeitsort/Abteilung etc. ist angegeben.
Zudem gibt es im Anschreiben den Hinweis, dass das Angebot nur gilt, wenn man "gesund" und "nicht vorbestraft" ist.
Es stellen sich mir einige Fragen:
- Ist die Tätgigkeitsbeschreibung sowie auch Angabe des Arbeitsortes nicht eigentlich einer der wichtigen Vertragspunkte?
--- End quote ---
Nein. Die Angabe der Arbeitsortes ist entbehrlich und aufgrund der tarifvertraglichen Versetzungsklausel für den Arbeitnehmer ohnehin ohne Wert.
--- Zitat von: Utopia10 am 01.12.2022 15:21 ---- Was bedeutet "gesund", und ist das überhaupt zulässig? Demnach dürfte ja jemand mit Bluthochdruck nicht den Vetrag unterschreiben...
Ich habe meine Fragen schon an den AG gemailt, bisher leider keine Antwort erhalten.
Wie seht ihr das?
--- End quote ---
Sofern da tatsächlich nur "gesund" steht, kannst Du das nach Belieben interpretieren. Der Arbeitgeber wird dies auch. Welche Interpretation zutreffend ist, wird dann irgendwann ein ArbG klären, sofern es strittig ist und jemand das ArbG anruft. Und selbstverständlich kann und darf man völlig unabhängig vom Gesundheitszustand den Vertrag unterschreiben, was sollte einen davon abhalten oder einem das verbieten?
Utopia10:
Danke schonmal...
Aber sollte den nicht wenigstens die Tätigkeit benannt werden???
Ich habe mich ja eben auf eine bestimmte Stelle beworben...In meinem bisherigen TVÖD Arbeistverhältnis bei einer anderen Stadt war das genau benannt....
JesuisSVA:
Wozu? Für die Tätigkeit zu Beschäftigungsbeginn gilt die Ausschreibung und danach kann der Arbeitgeber doch ohnehin grundsätzlich einseitig jede andere gleichwertige Tätigkeit zuweisen.
Schmitti:
--- Zitat von: Utopia10 am 01.12.2022 15:21 ---Zudem gibt es im Anschreiben den Hinweis, dass das Angebot nur gilt, wenn man "gesund" und "nicht vorbestraft" ist.
--- End quote ---
Wie genau ist das formuliert?
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