Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Arbeitsvertrag ohne Tätigkeitsbeschreibung+"Gesund-Klausel"??
Utopia10:
Okay, den Punkt mit der fehlenden Tätigkeitsbeschreibung kann ich mir jetzt eher erklären. Da bisher in jedem Vetrag die Tätigkeit benannt war, hat es mich eben doch sehr verunsichert.
@Schmitti: Die Formulierung ist folgende:
"Das Angebot erfolgt unter der Voraussetzung, dass Sie gesund und nicht vorbestraft sind."
Schmitti:
Ist das am Ende "nur" eine saudoofe Formulierung für eine noch vorzulegende amtsärztliche Untersuchung und ein Führungszeugnis?
Utopia10:
Ja, das habe ich auch gedacht. Aber das erweiterte Führungszeugnis liegt schon vor, und auf einen eventuellen Termin beim Betriebsarzt wird auch nirgends hingewiesen.
Dieser Satz hängt in dem Anschreiben auch ohne Zusammenhang mittendrin, als wären da einzelne Bausteine irgendwie "zusammengebastelt" worden.
Ich habe diese Formulierung auch so noch nie gesehen, und wenn man den Begriff "gesund" mal ganz streng nehmen würde, dürften vermutlich 90% der Ü40/Ü50 jährigen das Einstellungsangebot nicht annehmen. Wer ist denn 100% gesund per Definition????
Und andersherum gedacht: Werde ich dann in der Probezeit sofort gekündigt, wenn ich krank werde?
Früher hätte ich das einfach überlesen und nicht hinterfragt, aber mittlerweile sehe ich das doch etwas kritischer.
JesuisSVA:
Ich wiederhole angesichts der hartnäckig aufrechterhaltenen Behauptung gerne nochmal die Frage, was einen davon abhalten oder einem das verbieten solle, ungeachtet des eigenen Gesundheitszustandes das Angebot anzunehmen? Und welche Definition von „gesund“ hieltest Du für maßgeblich, da Du ja auf eine ebensolche abstellst?
SiegVibe:
--- Zitat von: Utopia10 am 01.12.2022 15:21 ---- Ist die Tätgigkeitsbeschreibung sowie auch Angabe des Arbeitsortes nicht eigentlich einer der wichtigen Vertragspunkte?
--- End quote ---
Stimmt, ist auch im Nachweisgesetz so vorgesehen. Somit sind allgemeine Beschreibungen wie "Tarifbeschäftigter" "Angestellter" etc. nicht ausreichend. Es soll eine kurze Beschreibung der Tätigkeit erfolgen wie bspw. "Sozialarbeiter", "Hallenwart" etc.
Insofern könnte man auf Korrektur bestehen. Der Arbeitgeber wird sich aber i.d.R. trotz Tätigkeitsbeschreibung das Recht vorbehalten, eine andere Tätigkeit zu übertragen. Insofern hast du keine Sicherheit gewonnen.
--- Zitat von: Utopia10 am 01.12.2022 15:21 ---- Was bedeutet "gesund", und ist das überhaupt zulässig? Demnach dürfte ja jemand mit Bluthochdruck nicht den Vetrag unterschreiben...
--- End quote ---
Es handelt sich hier um eine auflösende Bedingung. Bei jeder aufschiebenden oder auflösenden Bedingung ist es erforderlich, dass diese ohne weitere Auslegung oder Erklärung anwendbar ist. Der Begriff "gesund" ist definitiv Auslegungssache, da jeder Mensch auch einer natürlichen Verfallsprozess unterliegt und trotzdem im Allgemeinen dem Alter entsprechend als gesund gilt. Insofern dürfte diese Formulierung nicht haltbar sein.
Rechtssicher wäre folgende Formulierung: "Es wird vorbehaltlich der Vorlage eines aktuellen Führungszeugnisses ohne Eintragungen und der durch betriebsärztliche Untersuchung festzustellenden gesundheitlichen Eignung folgender Arbeitsvertrag geschlossen."
Noch ein Negativbeispiel in Bezug auf die Straffreiheit wäre folgende Formulierung, die ich früher (leider) selbst verwendet habe: "Es wird vorbehaltlich des Ergebnisses des polizeilichen Führungszeugnisses und der noch durchzuführenden betriebsärztlichen Einstellungsuntersuchung folgender Arbeitsvertrag geschlossen." Wäre das Ergebnis der Einstellungsuntersuchung negativ, hätte das keine Auswirkungen, da kein Vergleichswert zur Prüfung der auflösenden Bedingung festgelegt wurde.
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