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Arbeitsvertrag ohne Tätigkeitsbeschreibung+"Gesund-Klausel"??

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JesuisSVA:
Hat das BAG seine Rechtsprechung jüngst geändert, dass der öffentliche Arbeitgeber dem NachwG auch durch den Text der Ausschreibung Genüge tun kann? Das wäre ja revolutionär, bitte das Urteil referenzieren.

Es handelt sich nicht um eine auflösende Bedingung, es handelt sich um eine konstitutive Angebotsbedingung. Das ist etwas völlig anderes, denn das Arbeitsverhältnis wird durch die Bedingung nicht aufgelöst, sondern kommt überhaupt nicht zustande.

Rumo1895:

--- Zitat von: Utopia10 am 01.12.2022 16:37 ---Ja, das habe ich auch gedacht. Aber das erweiterte Führungszeugnis liegt schon vor, und auf einen eventuellen Termin beim Betriebsarzt wird auch nirgends hingewiesen.
Dieser Satz hängt in dem Anschreiben auch ohne Zusammenhang mittendrin, als wären da einzelne Bausteine irgendwie "zusammengebastelt" worden.

Ich habe diese Formulierung auch so noch nie gesehen, und wenn man den Begriff "gesund" mal ganz streng nehmen würde, dürften vermutlich 90% der Ü40/Ü50 jährigen das Einstellungsangebot nicht annehmen. Wer ist denn 100% gesund per Definition????

Und andersherum gedacht: Werde ich dann in der Probezeit sofort gekündigt, wenn ich krank werde?

Früher hätte ich das einfach überlesen und nicht hinterfragt, aber mittlerweile sehe ich das doch etwas kritischer.

--- End quote ---

Naja in der Probezeit (auch wenn @jesuissva gleich darauf hinweisen wird dass es das in der Form nicht gibt) kannst du binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen gekündigt werden - da ist es am Ende egal ob die krank warst oder das Horoskop des AG-Vertreters ihm deine Kündigung dringend empfohlen hat. Und danach ist bei Krankheit unter ganz bestimmten Umständen (und arbeitsgerichtlich überprüfbar) eine personenbedingte Kündigung möglich - ob du unterschrieben hast dass du gesund bist dürfte dafür unerheblich sein.

JesuisSVA:
Die Probezeit wirkt auf die Kündigungsfrist und nicht etwa auf die Notwendigkeit eines Kündigungsgrundes, im TVÖD tut sie das auch nur bei befristeten Beschäftigungsverhältnissen.

Utopia10:
Vielen Dank für eure Beiträge, das ist eine gute Orientierung.

Nochmal zu dem Begriff "gesund": Wenn man die Definition der WHO zugrunde legen würde, wäre "Gesundheit" für viele Menschen eine nahezu unerreicbare Utopie.
Aber natürlich ist es vollkommen individuell, wie man für sich selbst "gesund sein" definiert. Ich kann eine Diagnose haben, fühle mich aber trotzdem super und umgekehrt.

Persönlich kannte ich diese Formulierung eben so nicht, und fand es ein wenig "schräg".

Ich habe ja auch nochmal beim AG nachgehakt, auch wegen der Tätigkeitsbeschreibung, und fragen kostet ja nichts.

Und mal ganz ehrlich: Nach 20 Jahren im ÖD hat man ja auch schon viiiiiieeeeel erlebt, und hinterfragt einfach mehr.

Natürlich gibt es keine 1000% Sicherheit, aber alles an Sicherheit was geht, möchte ich gerne auch haben...

WasDennNun:
Ich würde es unter normales Versagen der Personaler abhaken.

Frage: Wenn man einen fixen Dienstort vereinbaren will, dann muss man den im AV vereinbaren und entsprechende Paragraphen des TV als nicht anzuwenden ausschließen, oder?
Wie wäre denn da eine rechtssichere Formulierung?

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