N’Abend zusammen,
es würde noch interessieren, ob es beim Trennungsgeld nach §6 eine maximale Bezugsdauer gibt?
Hintergrund ist, dass ich im Netz eine interessante Stellenausschreibung bei einem anderen Bundesressort gesehen habe. Die Dienststelle wäre ca. 50 km vom Wohnort entfernt. Ein Umzug kommt generell nicht in Frage. Einen finanziellen Nachteil möchte ich natürlich nicht in Kauf nehmen. D.h. eine Bewerbung würde nur in Frage kommen, wenn das TG länger als z.B. im Rahmen einer 6-Monatsgehälter AzV gezahlt wird. Idealerweise natürlich unbefristet.
VG PolareuD