Du hast grundsätzlich Anspruch auf die Jahressonderzahlung, da dein Arbeitsverhältnis am 01.12.2022 besteht. Die Jahressonderzahlung wird aber für jeden Monat, in dem du an keinem Tag Anspruch auf Entgelt, Entgeltfortzahlung oder Krankengeldzuschuss hattest, um 1/12 gekürzt. Es kommt also darauf an, bis wann du Anspruch auf einen Krankengeldzuschuss hattest.