Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Abordnung statt Versetzung, zudem befristet auf Bewährung
Lupus:
OK, danke. Dann ist also an dem Vorgehen nicht zu rütteln? Bzw. gibt es keine rechtliche Handhabe dagegen?
JesuisSVA:
Nein.
Lupus:
Wenn jetzt dem AG demnächst einfällt er möchte auf der nächsten Stelle einen haben der Blockflöte spielt, (was in der Freizeit zu erlernen und auszuüben ist) und ich die Stelle haben will, dann muss ich Blockflöte lernen? (Ich weiß etwas abstrakt, aber im Kern trifft es den Sachverhalt.)
JesuisSVA:
Wie bereits ausgeführt, sind Stellen tariflich irrelevant. Der Arbeitgeber ist grundsätzlich frei in der Festlegung von Anforderungen.
Lupus:
Schade, aber gut zu wissen. Zumindest braucht man dann keinen Kampf zu führen den man nicht gewinnen kann. Danke JesuisSVA für deine Hilfe.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version