Autor Thema: [Allg] Verbeamtung als Quereinsteiger - welches Studium geht?  (Read 2036 times)

Sykes5410

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 1
Hallo zusammen,

für mich stellt sich Grade die Frage, oh eine Verbeamtung möglich ist. Die Personalerin prüft jetzt nach der Zusage und hat Unterlagen zum Studium angefordert... Weiß jemand, was sie da prüft bzw. Was die Voraussetzungen mit dem Studium beim Quereinstieg damit zu tun haben?

Kurz als Hintergrund: Es geht um eine Verbeamtung im gehobenen Verwaltungsdienst, Tätigkeit als Personalreferent. Beamtenstelle in A11 ist vorhanden, hypothetisch alle weiteren persönlichen Voraussetzungen erfüllt. Studium Bachelor BWL mit Schwerpunkt Personal, dann Master mit Schwerpunkt Personal, danach 1 Jahr Personalreferent an einer Hochschule (TV-L), dann zwei Jahre Personalreferent bei einer Kommune, jetzt ein weiteres Jahr Personalreferent bei einem kirchlichen Dienstherrn. Bundesland BW. Die Voraussetzungen des 16 LBG, also drei Jahre vergleichbarer Tätigkeiten müssten ja erfüllt sein plus ein klassisches Studium. Inwiefern sind denn da die Studieninhalte relevant? Ich hatte irgendwo gelesen, dass die Laufbahnbefähigung insofern für die Wahrnehmung aller Aufgaben der Laufbahn befähigen muss - aber dann hätte ich ja als Quereinsteiger garkeine Chance bzw müsse zusätzliche Weiterbildungen machen, weil so Sachen wie Baurecht und Verfahrensrecht in keinem Studium außerhalb des öD vorkommt, oder?

Danke vorab für etwaige Rückmeldungen.

Bei Rückfragen lasst mir gerne eure Wünsche da.

Viele Grüße

Andi
« Last Edit: 03.12.2022 03:30 von Admin2 »

BalBund

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 387
am besten fragt man natürlich die Personalstelle.
Zu der von Dir bereits erwähnten Prüfung der Anerkennung von Laufbahnbefähigung, hauptberuflicher Zeit und weiteren stufenrechtlichen Aspekten wird in aller Regel auch geschaut, ob der Bewerber die Voraussetzungen für den - in diesem Fall - gehobenen, nichttechnischen Verwaltungsdienst erfüllt.

Hier ist besonders Anlage 2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Bundeslaufbahnverordnung vom 1. Dezember 2017 zu nennen, welche sich so oder ähnlich auch in den einzelnen Ländern wiederfindet.

https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/pdf/BMI-D2-20171201-SF-A002.pdf

Sollte bei Deiner Schilderung aber eigentlich kein Problem sein, deswegen tippe ich auf die Voraussetzungen für die Ernennung nebst Erfahrungsstufe.