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kein Techniker -> EG wird herabgesetzt

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Pham Nuwen:
Auf jeden Fall solltest du dich nicht als dumm verkaufen lassen – und aus rein formalen Gründen eine niedrigere Einstufung schlucken, als aufgrund der geleisteten Arbeit angebracht wäre.

So üppig sind die Bewerberzahlen im Öffentlichen Dienst schon lange nicht mehr. Kann natürlich sein, dass es sich hier um eine besonders schmerzresistente Behörde geht, die dann auf Jahre lieber eine Vakanz hat (oder einen anderen Dummen findet). Jedenfalls solltest du so oder so keine Probleme haben ein Job zu finden, auch bei einem ÖD-Arbeitgeber, der realistischer nach Arbeitskräften sucht.

Kaiser80:

--- Zitat von: Pham Nuwen am 05.12.2022 09:53 ---Auf jeden Fall solltest du dich nicht als dumm verkaufen lassen – und aus rein formalen Gründen eine niedrigere Einstufung schlucken, als aufgrund der geleisteten Arbeit angebracht wäre.

--- End quote ---
Da es nicht auf "geleistete Arbeit" ankommt geht das fehl.


--- Zitat von: JackpottBill am 02.12.2022 22:46 ---Wahnsinn... ich bring viel bessere Voraussetzungen durch meine vorherigen Anstellungen mit, als ein Techniker.

--- End quote ---
So denn der potentielle AG ein Personalgewinnungsproblem hat, solltest du "dezent" auf deine förderlichen Zeiten hinweisen  ;) (§16 Abs. 2 Satz 3). Bei der Stufe ist da rechtlich womöglich mehr zu machen als bei der Eingruppierung.


wedo:
Viele Arbeitgeber könne auch eine Arbeitsmarktzulage gewähren, dann bist du tariflich richtig eingruppiert bekommst aber trotzdem das Geld das du dir vorstellst. Ist eine Sache des Verhandelns  ;)

Kaiser80:
Also als Arbeitsmarktzulage (VKA) kann dem Beschäftigtem zusätzlich zu dem ihm zustehenden Entgelt eine widerrufliche Zulage i. H. v. bis zu 20 % der Stufe 2 ihrer jeweiligen Entgeltgruppe gezahlt werden.

Auch bei einer Freigabe durch den jeweiligen KAV trifft den Arbeitgeber keinesfalls eine Verpflichtung zur Zahlung der Zulage, ebenso wenig wie der Beschäftigte hieraus einen Anspruch ableiten kann. Sie kann besfristet werden und und und...

Mehr "Cash" ist bei vorliegen förderlicher Zeiten deutlich einfacher zu erreichen. Der AG ist doch recht frei darin anzuerkennen was den förderlich ist!

Amunsen:

--- Zitat von: JesuisSVA am 02.12.2022 22:30 ---Die speziellen Tätigkeitsmerkmale für Techniker enthalten als Voraussetzung in der Person den staatlich geprüften Techniker. Da Du diese Anforderung nicht erfüllst, bist Du entsprechend Vorbemerkung Nr. 2 zur EGO in der nächstniedrigeren Entgeltgruppe eingruppiert.

--- End quote ---
Der Meister ist der höchste Bildungsabschluss, den Sie im Handwerk erreichen können. Die Techniker-Ausbildung in der Industrie ist zwar umfangreicher und dauert daher auch länger, der Abschluss steht aber mit dem Meister und dem Bachelor auf derselben Stufe.

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