Hallo in die Runde,
bin selbst Orchestermusiker und Personalrat an einem TV-L Theater:
1. Im TVöD sollen die Bühnentechniker Ihren Urlaub in den Theaterferien nehmen.
2. Im TV-L steht dazu nichts.
Die meisten TVöD Theater gestatten Ihren öDlern aber in Dienst- oder Betriebsvereinbarungen einen kleinen
Teil des Urlaubs zur freien Verfügung zu nehmen ( manche dieser Vereinbarungen findet man sogar in der google-
Suche).
Es gibt ein frisches Urteil eines LAG´s, das auch Künstler einen individuellen Urlaubsanspruch von (meines Wissens)
13 Tagen haben.
Problemlösung: Die Personalvertretung genehmigt die Theaterferien nur noch für z.B 32 Tage (Kalendertage !
wird bei den künstlerisch Beschäftigten anders definiert).
Für den Rest schliesst die Personalvertretung eine Vereinbarung zum Thema Urlaub ab (möglichst vorher ein
gutes Seminar besuchen - Thema ist echt schwierig)