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Tarifverhandlungen - Wunschvorstellungen vs. Realität
Matti101:
....ein Betrug i. S. v. Par. 263 StGB muss nachgewiesen sein. Im Zus. mit der AU erfolgt dies i. d. R. durch amtsärztliche Untersuchungen
SVAbackagain:
Und wenn ich Dich ermorde und nicht erwischt werde, ist das nicht weiter schlimm?
FGL:
--- Zitat von: Matti101 am 29.12.2022 17:54 ---
--- Zitat von: FGL am 29.12.2022 10:37 ---
--- Zitat von: Matti101 am 28.12.2022 17:49 ---
--- Zitat von: SVAbackagain am 28.12.2022 17:40 ---In dem Umstand, dass Du nicht AU bist. Und die Tatsache, dass Dir dafür jedes Unrechtsbewusstsein fehlt, zeichnet hier öffentlich das Bild Deines Charakters, das sich mir schon längst offenbart hat.
--- End quote ---
....nun fehlen Dir die Argumente. Die AU stellt der Arzt unter med. Gesichtspunkten fest, stellt Untersuchungen an und bezieht bei Bedarf einen Facharzt ein. Das ist alles kein Spass.
--- End quote ---
Sein zentrales Argument steht doch von Dir unwiderlegt noch im Raum. Offenbar, weil Du auch hier etwas verkennst, nämlich was es mit "Arbeitsfähigkeit" und deren Bescheinigung auf sich hat.
Die AU-Bescheinigung ist lediglich ein Beweismittel - dessen Inhalt natürlich falsch sein kann. Maßgeblich ist einzig und allein, ob Arbeitsunfähigkeit objektiv vorliegt.
--- End quote ---
Ich verkenne hier gar nichts. Wenn ich von meinem Arzt eine AU-Bescheinigung vorlege, bleibe ich zu Hause. Punkt.
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Damit bestätigst Du erneut, was Du so vehement abstreitest: Dass Du die wesentlichen Belange vollkommen verkennst.
--- Zitat von: Matti101 am 29.12.2022 18:39 ---....ein Betrug i. S. v. Par. 263 StGB muss nachgewiesen sein.
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Nein. Nur seine Tatbestandsmerkmale müssen objektiv erfüllt sein.
Matti101:
Eine nicht nachgewiesene Straftat bleibt ohne Konsequenzen. Der nicht dingfest gemachte Mörder bleibt auf freiem Fuß, genauso wie der Arbeitnehmer im Rahmen seiner AU in der Entgeltfortzahlung, sofern der Arbeitgeber diese nicht anzweifelt. Ohne Einleitung entsprechender Maßnahmen passiert nichts.
WasDennNun:
--- Zitat von: Matti101 am 29.12.2022 17:54 ---
--- Zitat von: FGL am 29.12.2022 10:37 ---
--- Zitat von: Matti101 am 28.12.2022 17:49 ---
--- Zitat von: SVAbackagain am 28.12.2022 17:40 ---In dem Umstand, dass Du nicht AU bist. Und die Tatsache, dass Dir dafür jedes Unrechtsbewusstsein fehlt, zeichnet hier öffentlich das Bild Deines Charakters, das sich mir schon längst offenbart hat.
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....nun fehlen Dir die Argumente. Die AU stellt der Arzt unter med. Gesichtspunkten fest, stellt Untersuchungen an und bezieht bei Bedarf einen Facharzt ein. Das ist alles kein Spass.
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Sein zentrales Argument steht doch von Dir unwiderlegt noch im Raum. Offenbar, weil Du auch hier etwas verkennst, nämlich was es mit "Arbeitsfähigkeit" und deren Bescheinigung auf sich hat.
Die AU-Bescheinigung ist lediglich ein Beweismittel - dessen Inhalt natürlich falsch sein kann. Maßgeblich ist einzig und allein, ob Arbeitsunfähigkeit objektiv vorliegt.
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Ich verkenne hier gar nichts. Wenn ich von meinem Arzt eine AU-Bescheinigung vorlege, bleibe ich zu Hause. Punkt. Wer Zweifel an meiner AU hat, kann zur Objektivierung eine amtsärztliche Untersuchung veranlassen.
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Wenn du eine AU-Bescheinigung vorgelegt hast, aber nicht (mehr) AU bist, dann ist das zu Hause bleiben halt Entgeltfortzahlungsbetrug.
Dazu braucht es keine amtsärztliche Untersuchung.
Und der Betrug bleibt halt das was es ist Betrug.
Festgestellt vom Amtsarzt, verfolgt oder nicht, ist dieser Tatsache, dass es Betrug ist egal.
--- Zitat von: Matti101 am 29.12.2022 18:47 ---Eine nicht nachgewiesene Straftat bleibt ohne Konsequenzen. Der nicht dingfest gemachte Mörder bleibt auf freiem Fuß, genauso wie der Arbeitnehmer im Rahmen seiner AU in der Entgeltfortzahlung, sofern der Arbeitgeber diese nicht anzweifelt. Ohne Einleitung entsprechender Maßnahmen passiert nichts.
--- End quote ---
Ja es passiert nichts, aber der Mörder bleibt ein Mörder und der Betrüger ist ein Betrüger.
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