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Kündigungsfrist

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Albeles:
Lass Dir doch schonmal ein Zwischenzeugnis ausstellen...Du musst Dich ja schließlich jetzt schon bewerben.
Dann siehst Du ja schonmal wie dein AG tickt und welche Steine er für Dich parat hat. Danach würde ich dann auch handeln. Wenn es top ist, bist Du aus dem Schneider und bist auf das Endzeugnis nicht angewiesen.

JesuisSVA:

--- Zitat von: Coffee86 am 06.12.2022 12:15 ---
--- Zitat von: Zitroneneis2 am 06.12.2022 12:01 ---
--- Zitat ---Dir kann völlig egal sein, was dein Chef verlangt. Die Arbeitszeit ist vertraglich festgelegt und nicht einseitig durch deinen Chef änderbar. Aber warum sollte er etwas ändern, es klappt ja so wie es ist, da du es mit dir machen lässt.

Lass den Stift fallen, wenn die vereinbarte Arbeitszeit vorbei ist, halte das Gemecker vom Chef aus und nach sehr kurzer Zeit wird sich etwas ändern. Nämlich dann, wenn die Studenten dann beim Chef vor der Tür stehen und du schon zu Hause bist.

--- End quote ---

Wie kann ich den Stift fallen lassen, wenn ich bald aus dem Job scheide und ein anständiges Zeugnis brauche? Ich glaube nicht, dass da steht, dass ich über 7 Jahren sehr engagiert gearbeitet habe, wenn ich am Schluss alles hab schleifen lassen??? Klaro, jetzt muss ich durchziehen, aber halt bloß noch bis Ende März.

Update: Ich bekomme auf meine Kündigung einen Brief vom Kanzler (sagt PA).

--- End quote ---

Ja gut... Kündigungen werden meist bei nichtwiss. Personal mit "Kanzlerbriefen" bestätigt. Wer da dann unterschreibt ist da zweitrangig (oftmals werden diese nur zum unterschreiben vorgelegt oder i.A. durch jemanden aus dem Dezernat unterschrieben). Erwarte dir da jetzt nicht zu viel. An Universitäten ist man gerade im Verwaltungsbereich zu 99% eine Nummer - egal was man leistet oder nicht leistet.

--- End quote ---

Warum sollte man eine Kündigung "bestätigen"? Sie ist doch dadurch gekennzeichnet, dass sie eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung ist. Wenn man Verwaltungsaufwand sparen möchte, sollte man vielleicht mit solchem Unfug aufhören. Ich möchte mir überhaupt nicht vorstellen, wie viel solcher unnötiger Mist kostet.

Coffee86:

--- Zitat von: JesuisSVA am 06.12.2022 12:20 ---
--- Zitat von: Coffee86 am 06.12.2022 12:15 ---
--- Zitat von: Zitroneneis2 am 06.12.2022 12:01 ---
--- Zitat ---Dir kann völlig egal sein, was dein Chef verlangt. Die Arbeitszeit ist vertraglich festgelegt und nicht einseitig durch deinen Chef änderbar. Aber warum sollte er etwas ändern, es klappt ja so wie es ist, da du es mit dir machen lässt.

Lass den Stift fallen, wenn die vereinbarte Arbeitszeit vorbei ist, halte das Gemecker vom Chef aus und nach sehr kurzer Zeit wird sich etwas ändern. Nämlich dann, wenn die Studenten dann beim Chef vor der Tür stehen und du schon zu Hause bist.

--- End quote ---

Wie kann ich den Stift fallen lassen, wenn ich bald aus dem Job scheide und ein anständiges Zeugnis brauche? Ich glaube nicht, dass da steht, dass ich über 7 Jahren sehr engagiert gearbeitet habe, wenn ich am Schluss alles hab schleifen lassen??? Klaro, jetzt muss ich durchziehen, aber halt bloß noch bis Ende März.

Update: Ich bekomme auf meine Kündigung einen Brief vom Kanzler (sagt PA).

--- End quote ---

Ja gut... Kündigungen werden meist bei nichtwiss. Personal mit "Kanzlerbriefen" bestätigt. Wer da dann unterschreibt ist da zweitrangig (oftmals werden diese nur zum unterschreiben vorgelegt oder i.A. durch jemanden aus dem Dezernat unterschrieben). Erwarte dir da jetzt nicht zu viel. An Universitäten ist man gerade im Verwaltungsbereich zu 99% eine Nummer - egal was man leistet oder nicht leistet.

--- End quote ---

Warum sollte man eine Kündigung "bestätigen"? Sie ist doch dadurch gekennzeichnet, dass sie eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung ist. Wenn man Verwaltungsaufwand sparen möchte, sollte man vielleicht mit solchem Unfug aufhören. Ich möchte mir überhaupt nicht vorstellen, wie viel solcher unnötiger Mist kostet.

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Das sind meist Standardschreiben wo nur die Daten eingetragen werden (bspw. Kündigung fristgerecht ja/nein - letzter Arbeitstag, Resturlaub, Infos über Austritt usw usf). Der Aufwand ist da doch sehr gering.

Aus der PW kenne ich das aber auch das man eine Art Empfangsbestätigung erhält mit ein paar Zusazinfos.

sebbo83:

--- Zitat von: Zitroneneis2 am 06.12.2022 08:03 ---
--- Zitat von: JesuisSVA am 06.12.2022 07:49 ---Warum solltest Du nur zum Semesterende kündigen können?

--- End quote ---

Weil ich einen Lehrauftrag habe und den nicht ein halbes Semester durchführen kann.


--- Zitat ---Ja. Die Arbeit wie vertraglich vereinbart ausführen. Mittlerer Art und Güte im Umfang der vereinbarten Wochenstunden. Mehr Aufgaben führen nicht zu mehr Arbeitszeit sondern allenfalls zu mehr Sachen, die liegenbleiben.

--- End quote ---

Das geht nicht. Mein Chef verlangt auch, dass ich z.B. klaglos 30 Stunden Mehrarbeit mache, ich könne diese ja dann später abgleiten. Ich habe früher auf einer 75% Stelle bis zu 42 Wochenstunden gearbeitet, normal waren 37 Stunden (statt 30, wie vertraglich abgemacht). Ich kann nichts liegenlassen, das geht bei den Studierenden weg und die können ja nichts dafür. Mehr Stellenprozente gibt es nicht, das hat der Dekan bereits mit der Personalabteilung abgeklärt. Bei uns in der Fakultät ist ein ständiger Kampf, wer was wieviel macht, daher will ich auch gehen.

--- End quote ---

Deine Aussagen klingen wirklich schlimm und nach einem toxischen Arbeitsverhältnis. Ich kann nur empfehlen zur Sprechstunde des Personalrates zu gehen. Nur mal eine Kopie der Aufgaben eines Personalrates:

Überwachung:
Eine weitere allgemeine Aufgabe des Personalrates besteht darin, die Durchführung der zugunsten der Beschäftigten geltenden Rechte zu überwachen.

Beschwerde:
Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten hat der Personalrat entgegenzunehmen und, falls diese berechtigt erscheinen, durch Verhandlungen mit der Dienststellenleitung auf ihre Erledigung hinzuwirken.

Wenn du vorzeitig beim Personalrat eine Beschwerde einreichst und es zu einem klärend Gespräch kommt, hast du etwas in der Hand, falls du dann abschließend eine schlechte Beurteilung erhältst (weil du eben Hilfe beim Personalrat gesucht hast). Dann gehst du gleich wieder zum Personalrat. Dafür ist er da.

clarion:
Wenn es Dir wirklich schlecht geht, warum nicht einen Arzt aufsuchen?

Ansonsten haben die Vorredner alles gesagt. Arbeitszeitkonto jetzt abbummeln (Habt ihr überhaupt eine Zeiterfassung?), nach der vertraglich vereinbarten Wochenarbeitszeit den Griffel fallen lassen  und keinen zeitraubende Perfektionismus an den Tag legen.

Die Studierenden  kann man freundlich aber bestimmt auf die Teilzeitstelle hinweisen und sie zum Chef weiter schicken.

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