Autor Thema: Höhergruppierung nach Entgeltstufe mit Garantiebetrag  (Read 3226 times)

KarstenK

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Hallo liebe Mitglieder,
bisher habe ich die Engeltgruppe 12, Stufe 3 (+180,00) mit Garantiebetrag. Nun werde ich Höhergruppiert in die EG 13. Welche Stufe erhalte ich dann? Vielen Dank im Voraus für die Antworten.

JesuisSVA

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Antw:Höhergruppierung nach Entgeltstufe mit Garantiebetrag
« Antwort #1 am: 06.12.2022 11:40 »
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KarstenK

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Antw:Höhergruppierung nach Entgeltstufe mit Garantiebetrag
« Antwort #2 am: 06.12.2022 11:50 »
Aber mit einer Einstufung in E 13 Stufe 3 würde mein Entgelt (bisher E12, Stufe 3+Garantiebetrag) nicht erhöht, sondern ins Negative rutschen. Wäre es demnach nicht eher Stufe 4?

JesuisSVA

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Antw:Höhergruppierung nach Entgeltstufe mit Garantiebetrag
« Antwort #3 am: 06.12.2022 11:55 »
Nein. Der Garantiebetrag ist für die Stufenzuordnung ohne jede Bedeutung.

Organisator

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Antw:Höhergruppierung nach Entgeltstufe mit Garantiebetrag
« Antwort #4 am: 06.12.2022 11:58 »
Aber mit einer Einstufung in E 13 Stufe 3 würde mein Entgelt (bisher E12, Stufe 3+Garantiebetrag) nicht erhöht, sondern ins Negative rutschen. Wäre es demnach nicht eher Stufe 4?

Die Frage wäre wohl eher, wie es sich nach der Höhergruppierung mit dem Garantiebetrag verhält.

Albeles

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Antw:Höhergruppierung nach Entgeltstufe mit Garantiebetrag
« Antwort #5 am: 06.12.2022 12:13 »
Aber mit einer Einstufung in E 13 Stufe 3 würde mein Entgelt (bisher E12, Stufe 3+Garantiebetrag) nicht erhöht, sondern ins Negative rutschen. Wäre es demnach nicht eher Stufe 4?

Viel schlimmer finde ich den Stufenlaufzeitverlust. Wie lange warst Du denn in der E12/3? Denn jetzt durchläufst Du die Stufe 3 komplett nochmal von vorne. War es denn zweimal eine HG oder war die 12/3 nur ein Irrtum des AG die er jetzt korrigiert und Du hättest durch deine Tätigkeiten direkt 13/3 bekommen müssen? Dann fängt deine Laufzeit nicht wieder von vorne an.

JesuisSVA

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Antw:Höhergruppierung nach Entgeltstufe mit Garantiebetrag
« Antwort #6 am: 06.12.2022 12:16 »
Aber mit einer Einstufung in E 13 Stufe 3 würde mein Entgelt (bisher E12, Stufe 3+Garantiebetrag) nicht erhöht, sondern ins Negative rutschen. Wäre es demnach nicht eher Stufe 4?

Die Frage wäre wohl eher, wie es sich nach der Höhergruppierung mit dem Garantiebetrag verhält.
Der steht in Höhe des Unterschiedsbetrags zu, hier also der Differenz zwischen E13/3 und E12/3. Er ist zusätzlich zum Entgelt der E12/3 zu zahlen. Das führt im Ergebnis zu einem Entgelt, das der E13/3 entspricht.

JesuisSVA

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Antw:Höhergruppierung nach Entgeltstufe mit Garantiebetrag
« Antwort #7 am: 06.12.2022 12:17 »
Aber mit einer Einstufung in E 13 Stufe 3 würde mein Entgelt (bisher E12, Stufe 3+Garantiebetrag) nicht erhöht, sondern ins Negative rutschen. Wäre es demnach nicht eher Stufe 4?

Viel schlimmer finde ich den Stufenlaufzeitverlust. Wie lange warst Du denn in der E12/3? Denn jetzt durchläufst Du die Stufe 3 komplett nochmal von vorne. War es denn zweimal eine HG oder war die 12/3 nur ein Irrtum des AG die er jetzt korrigiert und Du hättest durch deine Tätigkeiten direkt 13/3 bekommen müssen? Dann fängt deine Laufzeit nicht wieder von vorne an.

Ausweislich der Sachverhaltsschilderung handelt es sich um eine Höhergruppierung.

Isie

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Antw:Höhergruppierung nach Entgeltstufe mit Garantiebetrag
« Antwort #8 am: 06.12.2022 13:49 »
Aber mit einer Einstufung in E 13 Stufe 3 würde mein Entgelt (bisher E12, Stufe 3+Garantiebetrag) nicht erhöht, sondern ins Negative rutschen. Wäre es demnach nicht eher Stufe 4?
Der bisherige Garantiebetrag entfällt durch die Höhergruppierung. Ein neuer Garantiebetrag steht nicht zu, da die Höhergruppierung stufengleich erfolgt. Um keinen Einkommensverlust zu haben, besteht die Möglichkeit, dass du übertariflich das bisherige Entgelt weiter bekommst.  Die TdL-Hinweise in der Fassung des Landes Niedersachsen lassen das ausdrücklich zu. Wie es bei den anderen Bundesländern ist, weiß ich nicht.

KarstenK

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Antw:Höhergruppierung nach Entgeltstufe mit Garantiebetrag
« Antwort #9 am: 06.12.2022 13:54 »
Danke für die vielen Antworten. Ich komme aus der EG 11, Stufe 4 daraus resultierte eine Höhergruppierung in EG 12, Stufe 3 mit Garantiebetrag (vor zwei Jahren). Jetzt Höhergruppierung in E13 wegen Übertragung höherwertiger Tätigkeiten. Kann ich noch etwas tun, um in die Stufe 4 zu kommen? Sonst hätte ich ja Verlust an Geld und Jahren.

Isie

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Antw:Höhergruppierung nach Entgeltstufe mit Garantiebetrag
« Antwort #10 am: 06.12.2022 13:56 »
Nein, aber speziell für diese Situation gibt es die übertarifliche Regelung.
https://www.mf.niedersachsen.de/download/149756/Garantiebetraege_-_Stand_18.11.2019.pdf

Ansonsten gibt es noch die sogenannte Stufenvorweggewährung. Das ist eine Zulage.

SVAbackagain

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Antw:Höhergruppierung nach Entgeltstufe mit Garantiebetrag
« Antwort #11 am: 06.12.2022 14:05 »
Aber mit einer Einstufung in E 13 Stufe 3 würde mein Entgelt (bisher E12, Stufe 3+Garantiebetrag) nicht erhöht, sondern ins Negative rutschen. Wäre es demnach nicht eher Stufe 4?
Der bisherige Garantiebetrag entfällt durch die Höhergruppierung. Ein neuer Garantiebetrag steht nicht zu, da die Höhergruppierung stufengleich erfolgt. Um keinen Einkommensverlust zu haben, besteht die Möglichkeit, dass du übertariflich das bisherige Entgelt weiter bekommst.  Die TdL-Hinweise in der Fassung des Landes Niedersachsen lassen das ausdrücklich zu. Wie es bei den anderen Bundesländern ist, weiß ich nicht.

Tatsächlich steht ein Garantiebetrag zu, wie ich ja weiter oben ausgeführt habe. Er steht bei einer stufengleich erfolgenden Höhergruppierung, bei der der Unterschiedsbetrag kleiner als 180 €/100 € ist, in Höhe des Unterschiedsbetrages zu, was zu einem Entgelt in Höhe des Tabellenentgelts der höheren Entgeltgruppe und Stufe führt. Warum die Tarifpartner das so vereinbart haben, erschließt sich nicht wirklich. Ich gehe eher davon aus, dass sie bei der nächsten Änderung am Tarifvertrag genau deshalb irgendwelchen Mist bauen, weil kein Beteiligter mehr daran denkt, dass man das so bescheuert geregelt hat.

SVAbackagain

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Antw:Höhergruppierung nach Entgeltstufe mit Garantiebetrag
« Antwort #12 am: 06.12.2022 14:07 »
Danke für die vielen Antworten. Ich komme aus der EG 11, Stufe 4 daraus resultierte eine Höhergruppierung in EG 12, Stufe 3 mit Garantiebetrag (vor zwei Jahren). Jetzt Höhergruppierung in E13 wegen Übertragung höherwertiger Tätigkeiten. Kann ich noch etwas tun, um in die Stufe 4 zu kommen? Sonst hätte ich ja Verlust an Geld und Jahren.

Bei weit überdurchschnittlichen Leistungen kommt eine Stufenlaufzeitverkürzung infrage. Viele Arbeitgeber wenden dieses Instrument jedoch nicht an.

Isie

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Antw:Höhergruppierung nach Entgeltstufe mit Garantiebetrag
« Antwort #13 am: 06.12.2022 14:46 »

Tatsächlich steht ein Garantiebetrag zu, wie ich ja weiter oben ausgeführt habe. Er steht bei einer stufengleich erfolgenden Höhergruppierung, bei der der Unterschiedsbetrag kleiner als 180 €/100 € ist, in Höhe des Unterschiedsbetrages zu, was zu einem Entgelt in Höhe des Tabellenentgelts der höheren Entgeltgruppe und Stufe führt. Warum die Tarifpartner das so vereinbart haben, erschließt sich nicht wirklich. Ich gehe eher davon aus, dass sie bei der nächsten Änderung am Tarifvertrag genau deshalb irgendwelchen Mist bauen, weil kein Beteiligter mehr daran denkt, dass man das so bescheuert geregelt hat.

Stimmt, aber von der Formulierung her ist es tatsächlich eine bescheuerte Regelung. Das hätte man auch anders formulieren können und sollen.
Beim Land Niedersachsen wird die übertarifliche Zahlung des bisherigen Entgelts praktiziert. Wie es in den anderen Bundesländern ist, weiß ich nicht.