Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Höhergruppierung nach Entgeltstufe mit Garantiebetrag
Isie:
Nein, aber speziell für diese Situation gibt es die übertarifliche Regelung.
https://www.mf.niedersachsen.de/download/149756/Garantiebetraege_-_Stand_18.11.2019.pdf
Ansonsten gibt es noch die sogenannte Stufenvorweggewährung. Das ist eine Zulage.
SVAbackagain:
--- Zitat von: Isie am 06.12.2022 13:49 ---
--- Zitat von: KarstenK am 06.12.2022 11:50 ---Aber mit einer Einstufung in E 13 Stufe 3 würde mein Entgelt (bisher E12, Stufe 3+Garantiebetrag) nicht erhöht, sondern ins Negative rutschen. Wäre es demnach nicht eher Stufe 4?
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Der bisherige Garantiebetrag entfällt durch die Höhergruppierung. Ein neuer Garantiebetrag steht nicht zu, da die Höhergruppierung stufengleich erfolgt. Um keinen Einkommensverlust zu haben, besteht die Möglichkeit, dass du übertariflich das bisherige Entgelt weiter bekommst. Die TdL-Hinweise in der Fassung des Landes Niedersachsen lassen das ausdrücklich zu. Wie es bei den anderen Bundesländern ist, weiß ich nicht.
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Tatsächlich steht ein Garantiebetrag zu, wie ich ja weiter oben ausgeführt habe. Er steht bei einer stufengleich erfolgenden Höhergruppierung, bei der der Unterschiedsbetrag kleiner als 180 €/100 € ist, in Höhe des Unterschiedsbetrages zu, was zu einem Entgelt in Höhe des Tabellenentgelts der höheren Entgeltgruppe und Stufe führt. Warum die Tarifpartner das so vereinbart haben, erschließt sich nicht wirklich. Ich gehe eher davon aus, dass sie bei der nächsten Änderung am Tarifvertrag genau deshalb irgendwelchen Mist bauen, weil kein Beteiligter mehr daran denkt, dass man das so bescheuert geregelt hat.
SVAbackagain:
--- Zitat von: KarstenK am 06.12.2022 13:54 ---Danke für die vielen Antworten. Ich komme aus der EG 11, Stufe 4 daraus resultierte eine Höhergruppierung in EG 12, Stufe 3 mit Garantiebetrag (vor zwei Jahren). Jetzt Höhergruppierung in E13 wegen Übertragung höherwertiger Tätigkeiten. Kann ich noch etwas tun, um in die Stufe 4 zu kommen? Sonst hätte ich ja Verlust an Geld und Jahren.
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Bei weit überdurchschnittlichen Leistungen kommt eine Stufenlaufzeitverkürzung infrage. Viele Arbeitgeber wenden dieses Instrument jedoch nicht an.
Isie:
--- Zitat von: SVAbackagain am 06.12.2022 14:05 ---
Tatsächlich steht ein Garantiebetrag zu, wie ich ja weiter oben ausgeführt habe. Er steht bei einer stufengleich erfolgenden Höhergruppierung, bei der der Unterschiedsbetrag kleiner als 180 €/100 € ist, in Höhe des Unterschiedsbetrages zu, was zu einem Entgelt in Höhe des Tabellenentgelts der höheren Entgeltgruppe und Stufe führt. Warum die Tarifpartner das so vereinbart haben, erschließt sich nicht wirklich. Ich gehe eher davon aus, dass sie bei der nächsten Änderung am Tarifvertrag genau deshalb irgendwelchen Mist bauen, weil kein Beteiligter mehr daran denkt, dass man das so bescheuert geregelt hat.
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Stimmt, aber von der Formulierung her ist es tatsächlich eine bescheuerte Regelung. Das hätte man auch anders formulieren können und sollen.
Beim Land Niedersachsen wird die übertarifliche Zahlung des bisherigen Entgelts praktiziert. Wie es in den anderen Bundesländern ist, weiß ich nicht.
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