Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Höhergruppierung nach Entgeltstufe mit Garantiebetrag

<< < (2/3) > >>

Albeles:

--- Zitat von: KarstenK am 06.12.2022 11:50 ---Aber mit einer Einstufung in E 13 Stufe 3 würde mein Entgelt (bisher E12, Stufe 3+Garantiebetrag) nicht erhöht, sondern ins Negative rutschen. Wäre es demnach nicht eher Stufe 4?

--- End quote ---

Viel schlimmer finde ich den Stufenlaufzeitverlust. Wie lange warst Du denn in der E12/3? Denn jetzt durchläufst Du die Stufe 3 komplett nochmal von vorne. War es denn zweimal eine HG oder war die 12/3 nur ein Irrtum des AG die er jetzt korrigiert und Du hättest durch deine Tätigkeiten direkt 13/3 bekommen müssen? Dann fängt deine Laufzeit nicht wieder von vorne an.

JesuisSVA:

--- Zitat von: Organisator am 06.12.2022 11:58 ---
--- Zitat von: KarstenK am 06.12.2022 11:50 ---Aber mit einer Einstufung in E 13 Stufe 3 würde mein Entgelt (bisher E12, Stufe 3+Garantiebetrag) nicht erhöht, sondern ins Negative rutschen. Wäre es demnach nicht eher Stufe 4?

--- End quote ---

Die Frage wäre wohl eher, wie es sich nach der Höhergruppierung mit dem Garantiebetrag verhält.

--- End quote ---
Der steht in Höhe des Unterschiedsbetrags zu, hier also der Differenz zwischen E13/3 und E12/3. Er ist zusätzlich zum Entgelt der E12/3 zu zahlen. Das führt im Ergebnis zu einem Entgelt, das der E13/3 entspricht.

JesuisSVA:

--- Zitat von: Albeles am 06.12.2022 12:13 ---
--- Zitat von: KarstenK am 06.12.2022 11:50 ---Aber mit einer Einstufung in E 13 Stufe 3 würde mein Entgelt (bisher E12, Stufe 3+Garantiebetrag) nicht erhöht, sondern ins Negative rutschen. Wäre es demnach nicht eher Stufe 4?

--- End quote ---

Viel schlimmer finde ich den Stufenlaufzeitverlust. Wie lange warst Du denn in der E12/3? Denn jetzt durchläufst Du die Stufe 3 komplett nochmal von vorne. War es denn zweimal eine HG oder war die 12/3 nur ein Irrtum des AG die er jetzt korrigiert und Du hättest durch deine Tätigkeiten direkt 13/3 bekommen müssen? Dann fängt deine Laufzeit nicht wieder von vorne an.

--- End quote ---

Ausweislich der Sachverhaltsschilderung handelt es sich um eine Höhergruppierung.

Isie:

--- Zitat von: KarstenK am 06.12.2022 11:50 ---Aber mit einer Einstufung in E 13 Stufe 3 würde mein Entgelt (bisher E12, Stufe 3+Garantiebetrag) nicht erhöht, sondern ins Negative rutschen. Wäre es demnach nicht eher Stufe 4?

--- End quote ---
Der bisherige Garantiebetrag entfällt durch die Höhergruppierung. Ein neuer Garantiebetrag steht nicht zu, da die Höhergruppierung stufengleich erfolgt. Um keinen Einkommensverlust zu haben, besteht die Möglichkeit, dass du übertariflich das bisherige Entgelt weiter bekommst.  Die TdL-Hinweise in der Fassung des Landes Niedersachsen lassen das ausdrücklich zu. Wie es bei den anderen Bundesländern ist, weiß ich nicht.

KarstenK:
Danke für die vielen Antworten. Ich komme aus der EG 11, Stufe 4 daraus resultierte eine Höhergruppierung in EG 12, Stufe 3 mit Garantiebetrag (vor zwei Jahren). Jetzt Höhergruppierung in E13 wegen Übertragung höherwertiger Tätigkeiten. Kann ich noch etwas tun, um in die Stufe 4 zu kommen? Sonst hätte ich ja Verlust an Geld und Jahren.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version