Autor Thema: Nachtarbeit Zuschläge ausschließen  (Read 1486 times)

KeuleMS

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Nachtarbeit Zuschläge ausschließen
« am: 06.12.2022 15:01 »
Hallo in die Runde.
Ich habe mal eine Frage. Es ist meiner Meinung ja gesetzlich geregelt, dass die Zeit von 23-6 Uhr als Nachtarbeit zählt, tariflich sogar zwischen 21 und 6 Uhr. Arbeiten in dieser Zeit müssen ja mit Zuschlägen gezahlt werden oder man gewährt dem Mitarbeiter Freizeitausgleich. Kann man das auch ausschließen? Eine Mitarbeiterin (Reinigungskraft) würde gerne schon 5:30 Uhr anfangen, weil sie dann für sich mehr Ruhe hat und gerade in den Büros keinen "stört". Der Arbeitgeber würde dem Wunsch ja nachkommen aber dafür dann ja nicht höhere Kosten tragen wollen. Kann man das per Einzelvertrag ausschließen? Also der Mitarbeiter verzichtet dann freiwillig auf die Zuschläge bzw. den Freizeitausgleich. Ist sowas rechtens? Vereinbaren kann man sicher erstmal viel aber entscheidend ist ja die Frage der Rechtmäßigkeit. Für den Fall dass man sich irgendwann trennt (vielleicht auch nicht im Guten), könnte der Mitarbeiter das dann einklagen, weil so eine Vereinbarung nicht legal war?

SVAbackagain

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Antw:Nachtarbeit Zuschläge ausschließen
« Antwort #1 am: 06.12.2022 15:24 »
Man kann die Zuschläge pauschalieren, § 24 Abs. 6 TVÖD. Dann lässt man sich das 2,11 € pro Monat kosten und alles ist sauber und legal, alle sind zufrieden und mitbestimmen muss auch niemand.

KeuleMS

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Antw:Nachtarbeit Zuschläge ausschließen
« Antwort #2 am: 06.12.2022 15:33 »
Ok, den Pauschalbetrag kann man dann so niedrig ansetzen?

SVAbackagain

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Antw:Nachtarbeit Zuschläge ausschließen
« Antwort #3 am: 06.12.2022 15:35 »
Ich wüsste nicht, was dagegen spräche.

KeuleMS

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Antw:Nachtarbeit Zuschläge ausschließen
« Antwort #4 am: 06.12.2022 15:37 »
Achso und trifft das dann auch auf TV-V zu?

SVAbackagain

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Antw:Nachtarbeit Zuschläge ausschließen
« Antwort #5 am: 06.12.2022 15:41 »
Ja, da findet sich die entsprechende Regelung in Niederschriftserklärung Nr. 4.