Hallo in die Runde.
Ich habe mal eine Frage. Es ist meiner Meinung ja gesetzlich geregelt, dass die Zeit von 23-6 Uhr als Nachtarbeit zählt, tariflich sogar zwischen 21 und 6 Uhr. Arbeiten in dieser Zeit müssen ja mit Zuschlägen gezahlt werden oder man gewährt dem Mitarbeiter Freizeitausgleich. Kann man das auch ausschließen? Eine Mitarbeiterin (Reinigungskraft) würde gerne schon 5:30 Uhr anfangen, weil sie dann für sich mehr Ruhe hat und gerade in den Büros keinen "stört". Der Arbeitgeber würde dem Wunsch ja nachkommen aber dafür dann ja nicht höhere Kosten tragen wollen. Kann man das per Einzelvertrag ausschließen? Also der Mitarbeiter verzichtet dann freiwillig auf die Zuschläge bzw. den Freizeitausgleich. Ist sowas rechtens? Vereinbaren kann man sicher erstmal viel aber entscheidend ist ja die Frage der Rechtmäßigkeit. Für den Fall dass man sich irgendwann trennt (vielleicht auch nicht im Guten), könnte der Mitarbeiter das dann einklagen, weil so eine Vereinbarung nicht legal war?