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Arbeitgeberwechsel, Qualifiziertes Arbeitszeugnis, Stufenzuordnung
SVAbackagain:
Der tarifliche Anspruch auf das qualifizierte Zeugnis als auch der gesetzliche Anspruch auf zumindest das einfache Zeugnis, das ja für die Zwecke ausreichend wäre, entsteht erst bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Hier hätte zeitgerecht ein Zwischenzeugnis verlangt werden müssen, damit es vor Arbeitsantritt hätte vorgelegt werden können.
--- Zitat von: WasDennNun am 07.12.2022 06:27 ---B kann doch denjenigen einstellen und förderliche Zeiten anerkennen, sofern sie vorliegen und hinterher entscheiden, ob sie vorliegen.
Ist halt ein Risiko für den Mitarbeiter.
--- End quote ---
Entweder der Arbeitgeber berücksichtigt die förderlichen Zeiten bei der Stufenzuordnung bei Einstellung oder er tut dies nicht. Da es sich um eine Ermessensentscheidung handelt, ist der Arbeitgeber an diese gebunden.
superbraz:
okay vielen Dank für die Antworten - sehr schade, dass bei Höhergruppierungen beim selben AG die Stufen erhalten bleiben aber beim AG Wechsel verloren gehen können. Aber so ist es nunmal...
WasDennNun:
--- Zitat von: superbraz am 07.12.2022 09:14 ---okay vielen Dank für die Antworten - sehr schade, dass bei Höhergruppierungen beim selben AG die Stufen erhalten bleiben aber beim AG Wechsel verloren gehen können. Aber so ist es nunmal...
--- End quote ---
Nein das ist zwingend notwendig, sonst würde man ja Verträge zu lasten Dritter machen können.
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