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Kann der Dienstherr jemand gegen seinen Willen Versetzen ?

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Melman:
Hallo zusammen,

Ich bin nicht selbst betroffen, sondern mache das für Kollegen

Folgende Situation...

2 Empfangsmitarbeiter in einer Kommune EG3. Sollen als Vertretung der Sekretärin in einer Schule eingesetzt werden.
Diese fällt vorraussichtlich länger aus.
Dazu sollen die Mitarbeiter eine Schulung machen, und haben angst dann zukünftig in der Vertretungsschiene gefangen zu sein...
Über eine Erhöhung der Entgeldgruppe wurde nichts gesagt bzw abgelehnt.
Auf hinweise das die Kollegen dies nicht machen wollen ,wurde gesagt es wäre alternativlos, und sie müssen dies tun.

Beide Kollegen sind komplett am Boden zerstört, da diese auch garnicht richtig die benötigten Kenntnisse für diese Stelle haben, haben sie angst dem ganzen nicht gewachsen zu sein.

Auf nachfrage in einer anderen Schule wurde von einer Schulsekretärin schon gesagt das diese Vorstellungen der Dienstherren absolut unrealistisch wäre, und man nicht einfach nach einem Kurs dann das Wissen hat um dann zu 100%

Können die Mitarbeiter dies verweigern ?

P.S. Der Personalrat, kann sich nicht gegen den Dienstherr durchsetzten , dazu ist es noch eine kleine Kommune wo man sich natürlich noch jeden tag über den Weg läuft.


Danke euch vorab.






 

SVAbackagain:
Arbeitnehmer haben keinen Dienstherrn, sie haben ein Arbeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber. Dieser kann sie aus dienstlichen Gründen versetzen und abordnen (§ 4 TVÖD) und ihnen auch vorübergehend eine höherwertige Tätigkeit zuweisen (§14 TVÖD).

RsQ:

--- Zitat von: Melman am 06.12.2022 18:17 ---Auf nachfrage in einer anderen Schule wurde von einer Schulsekretärin schon gesagt das diese Vorstellungen der Dienstherren absolut unrealistisch wäre, und man nicht einfach nach einem Kurs dann das Wissen hat um dann zu 100%

--- End quote ---
Da haben sie sicher recht. Aber man braucht auch keine 3-jährige Ausbildung, um ein Schulsekretariat zu bespielen. Wenn sich alle auf die Situation einlassen, kriegt man doch den Großteil mit "Learning-by-doing" hin ...

WasDennNun:
Wenn es keine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung ist, dann müssen sie das so hinnehmen.
Das sollte man hakt vom PR prüfen lassen.
Und wenn sie der Arbeit nicht gewachsen sind, dann ist es nicht ihr Problem, dann müssen sie die neuen Vorgesetzten ständig mit Nachfragen bombardieren, bis sie es können.

Schmitti:
Es gibt "kleine Kommunen", die sich gleich zwei "Empfangsmitarbeiter" leisten? Und diese beiden sind dann "am Boden zerstört", weil sie Sekretariatsarbeit übernehmen sollen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer höheren Bezahlung führen würde? Immer wieder schön, welche Blüten der öD so treibt.

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