Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
TV-L Versetzung oder AG-Wechsel
Pjotre:
Hallo,
ich brauch mal eure Hilfe.
Ich bin seit fast 14 Jahren im Finanzministerium in einer untere Landesbehörden angestellt.
Ich hatte mich nun auf mehrere Stellen bei einer Mittelbehörde im Innenministerium beworben und hatte nun auch schon ein Gespräch. Diese sind allerdings nur als Beamtenstellen ausgewiesen.
Daher sollte ich, wenn ich ausgewählt werden würde, das ersten halbe Jahr weiter als TB beschäftigt werden. In dieser Zeit würden über den ärztlichen Dienst der Mittelbehörde sowie den Landespersonalausschuss geklärt und geprüft werden, ob eine Verbeamtung möglich und zugestimmt werde. Alle anderen Voraussetzungen sind vorhanden, sonst wäre ich gar nicht erst zum VG eingeladen gewesen.
Nun kam aber zum Gespräch, dass ein Wechsel nicht so einfach ist, das es zwei unterschiedliche Ressorts betrifft. Ich müsste mein bisheriges Arbeitsverhältnis bspw. mittels Aufhebungsvertrag kündigen, damit ich bei der Mittelbehörde vorerst wieder angestellt werden kann. In dieser Zeit würde die entsprechende Verbeamtung geprüft. Sollte allerdings, aus irgendeinen Grund was dagegen sprechen, wird der Vertrag gelöst. Somit wäre ich dann arbeitslos. Es gibt wohl keine Möglichkeit, wie bei bereits verbeamteten Kollegen, dass während der "Probezeit" und Prüfung der Voraussetzungen ich abgeordnet werde, das ich zur Not meinen alten Dienstposten zurückerlange? Mein Vertrag sagt zwar, Land ....., vertr. durch, vertr. durch etc. und die neuen Tätigkeiten sind fast identisch. Nur das das eben eine Beamtenstelle ist.
SVAbackagain:
Der Arbeitgeber kann die Instrumente Versetzung und Abordnung anwenden, einen Rechtsanspruch darauf hat der Beschäftigte jedoch nicht.
Pjotre:
Hallo,
danke für die Antwort. Kommt da der §4 TV-L zur Anwendung? Also ist das eine "Kann-Bestimmung". Wenn mich mein Ministerium nicht gehen lassen möchte, bliebe mir nur der Weg der Aufhebung? Aber auch eine Aufhebung müsste der AG ja nicht zustimmen, weil ich schon weiß, meine jetzige Dienststelle wolle mich zwingend halten. Einerseits gut, so hab ich quasi für weitere "Verhandlungen" ein Druckmittel.
SVAbackagain:
§ 4 TV-L stellt eine Erweiterung des Direktionsrechts des Arbeitgebers dar.
Gartenilse:
Bei mir war es quasi so, dass die neue Einsatzstelle die alte aufgefordert hat, mich abzugeben. Bei uns im Land gibt es (oder gab es zu dieser Zeit, den aktuellen Stand weiß ich nicht) Vereinbarungen, dass ein Wechsel nicht behindert werden darf sondern die Modalitäten von den Personalreferaten ausgehandelt werden müssen. Vielleicht gibt es das bei Euch auch?
Auf einen Aufhebungsvertrag würde ich mich nicht einlassen, denn da geht auch die Probezeit von vorn los. Das geht doch mit einem Änderungsvertag.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
Go to full version