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TV-L Versetzung oder AG-Wechsel

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WasDennNun:

--- Zitat von: Gartenilse am 07.12.2022 17:16 ---Auf einen Aufhebungsvertrag würde ich mich nicht einlassen, denn da geht auch die Probezeit von vorn los.

--- End quote ---
Auf welcher Grundlage wird da deiner Meinung nach das KSchG umgangen?

SVAbackagain:
Was hat die Probezeit mit dem KSchG zu tun?

Gartenilse:

--- Zitat von: WasDennNun am 08.12.2022 14:54 ---
--- Zitat von: Gartenilse am 07.12.2022 17:16 ---Auf einen Aufhebungsvertrag würde ich mich nicht einlassen, denn da geht auch die Probezeit von vorn los.

--- End quote ---
Auf welcher Grundlage wird da deiner Meinung nach das KSchG umgangen?

--- End quote ---
Zum KSchG weiß ich nicht wie das zusammenhängen soll, sorry - bin kein Fachmensch.
Ich kenne es nur so, dass bei neuem AV auch eine neue Probezeit dazugehört, so war es bei mir immer. das hat mich sehr geärgert, weil ich auf derselben Stelle saß und eine Probezeit nach der anderen bekam...erst Beschäftigungsverbot/Mutterschutz-Vertretung mit Probezeit, dann Elternzeitvertretung mit Probezeit und dann unbefristet als Nachfolge, natürlich wieder mit Probezeit. Mit einem Änderungsvertrag umgeht man dieses Probezeit-Gewurstel.

SVAbackagain:
Und die kürzere Kündigungsfrist hat Dich derart gestört?

WasDennNun:

--- Zitat von: Gartenilse am 08.12.2022 22:58 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 08.12.2022 14:54 ---
--- Zitat von: Gartenilse am 07.12.2022 17:16 ---Auf einen Aufhebungsvertrag würde ich mich nicht einlassen, denn da geht auch die Probezeit von vorn los.

--- End quote ---
Auf welcher Grundlage wird da deiner Meinung nach das KSchG umgangen?

--- End quote ---
Zum KSchG weiß ich nicht wie das zusammenhängen soll, sorry - bin kein Fachmensch.
Ich kenne es nur so, dass bei neuem AV auch eine neue Probezeit dazugehört, so war es bei mir immer. das hat mich sehr geärgert, weil ich auf derselben Stelle saß und eine Probezeit nach der anderen bekam...erst Beschäftigungsverbot/Mutterschutz-Vertretung mit Probezeit, dann Elternzeitvertretung mit Probezeit und dann unbefristet als Nachfolge, natürlich wieder mit Probezeit. Mit einem Änderungsvertrag umgeht man dieses Probezeit-Gewurstel.

--- End quote ---
Welche Konsequenzen erfolgen denn durch die Probezeit.
Nach 6 Monaten beim gleichen Arbeitgeber greift doch das KSchG (egal ob 1 Vertrag oder 6 einzelne Monatsverträge) oder irre ich mich hier?

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