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TV-L Versetzung oder AG-Wechsel

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SVAbackagain:
Bei befristeten Arbeitsverhältnissen hat die Probezeit Auswirkungen auf die Kündigungsfrist. Einen Bezug zum KSchG gibt es nicht. Den hast bislang nur Du herzustellen versucht.

WasDennNun:

--- Zitat von: SVAbackagain am 09.12.2022 10:13 ---Bei befristeten Arbeitsverhältnissen hat die Probezeit Auswirkungen auf die Kündigungsfrist. Einen Bezug zum KSchG gibt es nicht. Den hast bislang nur Du herzustellen versucht.

--- End quote ---
Das heißt, wenn man zweimal einen befristet Vertrag macht dann greifen die Regelungen des KSchG (Schutz vor  sozial ungerechtfertigt Kündigungen) nicht?
und man kann im zweiten Vertrag auch ohne Angaben von Gründen gekündigt werden?

SVAbackagain:
Ich wüsste nicht, wie man so etwas aus meinen Ausführungen folgern könnte.

WasDennNun:

--- Zitat von: SVAbackagain am 09.12.2022 11:47 ---Ich wüsste nicht, wie man so etwas aus meinen Ausführungen folgern könnte.

--- End quote ---
Ich wüsste nicht das das eine Antwort auf meine Frage wäre.Das war eine Frage!
Kannst und willst du denn die Frage beantworten?

Also Frage ich noch mal in die Runde.
Wenn ich einen befristeten AV von 1 Jahr habe und im Anschluss wieder einen befristet AV beim gleichen AG von einem Jahr abschliesse, kann der AG mich dann im zweiten Arbeitsverhältnis  innerhalb der neu vereinbarten Probezeit ohne Angaben von Gründen kündigen?

SVAbackagain:
Eine Probezeit hat keine Auswirkungen auf den Kündigungsschutz nach KSchG. Einen solchen Zusammenhang gibt es nicht. Der einzige, der diesen Zusammenhang wieder und wieder und wieder versucht hat herzustellen, bist Du. Dem bin ich nun wiederholt und auch wiederholt eindeutig entgegengetreten. Was also kapierst Du nicht?

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