Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
TV-L Versetzung oder AG-Wechsel
WasDennNun:
--- Zitat von: SVAbackagain am 10.12.2022 09:16 ---Eine Probezeit hat keine Auswirkungen auf den Kündigungsschutz nach KSchG. Einen solchen Zusammenhang gibt es nicht. Der einzige, der diesen Zusammenhang wieder und wieder und wieder versucht hat herzustellen, bist Du. Dem bin ich nun wiederholt und auch wiederholt eindeutig entgegengetreten. Was also kapierst Du nicht?
--- End quote ---
Ich verstehe nicht welche rechtliche Auswirkung eine erneute Probezeit hat.
Ausser Fristen.
Ein AG kann also nicht ohne Angaben von Gründen kündigen und hat den gleichen Kündigungsschutz wie ein Mitarbeiter der keine Probezeit hat und schon 1 Jahr dort als Festangestellter arbeitet.
SVAbackagain:
Was an
--- Zitat von: SVAbackagain am 09.12.2022 10:13 ---Bei befristeten Arbeitsverhältnissen hat die Probezeit Auswirkungen auf die Kündigungsfrist. Einen Bezug zum KSchG gibt es nicht. Den hast bislang nur Du herzustellen versucht.
--- End quote ---
war denn unverständlich?
WasDennNun:
--- Zitat von: SVAbackagain am 10.12.2022 12:57 ---Was an
--- Zitat von: SVAbackagain am 09.12.2022 10:13 ---Bei befristeten Arbeitsverhältnissen hat die Probezeit Auswirkungen auf die Kündigungsfrist. Einen Bezug zum KSchG gibt es nicht. Den hast bislang nur Du herzustellen versucht.
--- End quote ---
war denn unverständlich?
--- End quote ---
Das nicht klar war, ob es heisst:
Bei befristeten Arbeitsverhältnissen hat die Probezeit ausschließlich Auswirkungen auf die Kündigungsfrist.
Oder ob die Probezeit noch andere Auswirkungen auf die Modalitäten einer Kündigung haben kann.
SVAbackagain:
Sie kann bei kurzen Befristungen u.a. Auswirkungen darauf haben, ob das Arbeitsverhältnis überhaupt gekündigt werden kann. Bei einer ordentlichen Kündigung muss der Arbeitgeber übrigens nie Gründe angeben.
WasDennNun:
Stimmt nicht in der Kündigung benennen, sondern haben und im Laufe der Kündigungsschutzklage muss er sie benennen und darlegen.
Korrekt?
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