Hallo an alle,
Ich habe als Personalrat eine Sache, die ich rechtlich überhaupt nicht einordnen kann. Ich schildere einmal den Sachverhalt:
Aus heiterem Himmel kam eine Mitteilung, dass alle stellvertretenden Fachbereichsleiter zukünftig als ständiger Vertreter dem Fachbereichsleiter gleichgestellt werden. Die Vergütung für die höherwertige Tätigkeit erfolgt als persönliche Zulage.
Uns hat das sehr verwundert und auf die Nachfrage, auf welcher Grundlage die Zahlung erfolgen soll, wurde uns der §14 TVöD mitgeteilt.
Da aber weder ein Fachbereichsleiter länger erkrankt ist, noch sich irgendwelche Tätigkeiten bei den Stellvertretern groß verändert haben, stellt sich die Frage, warum der § 14 Vorübergehende Ausübung einer höherwertigen Tätigkeit hier überhaupt Anwendung findet?
Auch auf Nachfrage, warum den plötzlich so eine Maßnahme gemacht wird, bekamen wir als Antwort, „um die Arbeit der Stellvertreter zu würdigen“
Grundsätzlich finden wir sowas als Personalrat ja sehr gut und begrüßen das auch, aber die Stellvertreter sind in den EG 7-9 eingruppiert und Fachbereichsleiter EG 12-13. Die höhe der Zulage ist doch völlig unangemessen.
Bei einem Stellvertreter wären das ca. 2000 Euro Brutto und würde, sofern es „die Runde“ macht, nur für Unverständnis bei den restlichen Mitarbeiten führen.
Irgendwie haben wir das Gefühl, dass an der Sache irgendwas komisch ist und wissen nicht, wie wir uns verhalten sollen.
Ist das rechtlich überhaupt sauber oder begibt sich der Bürgermeister da auf dünnes Eis?
Immerhin werden Gelder ausbezahlt ohne eine richtige Rechtsgrundlage. Oder kann man den $14 TVöD derartig auslegen, das so etwas geht?