Autor Thema: Mehrmals Sabbatjahr einlegen - In welcher Behörde geht das?  (Read 2820 times)

mostcivilservant

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Hallo zusammen,

das ist mein erster Beitrag im Forum - ich hoffe, er passt hierhin. Es soll eigentlich weniger eine Diskussion sein, aber meine Frage richtet sich an Landes- und Bundesbeamte, daher dieses Unterforum.
Suchfunktion habe ich bemüht, habe keine richtig passenden Threads gefunden.

Mich würde interessieren wie ihr folgendes einschätzt oder ob vielleicht sogar jemand praktische Erfahrung zu der Frage hat:
Ich würde gerne in den nächsten Jahren/Jahrzehnten mehr als nur einmal, sondern eher regelmäßig alle paar Jahre eine Auszeit in Form eines Sabbatjahres nehmen.
Ich weiß, das ist ein ziemlich hoher Anspruch bzw. eine hohe Forderung an den Arbeitgeber/Dienstherrn,
aber ich habe für mich entschieden, dass mir das sehr wichtig ist. So wichtig, dass ich zur Not auch bereit bin, dafür das Beamtentum aufzugeben und nochmal einen anderen Berufsweg mit mehr Flexibilität einzuschlagen.
Aber nur wenn es sein muss. Deshalb versuche ich gerade herauszufinden, ob nicht doch die Chance besteht, das irgendwo als Beamter bekommen zu können.

Ich habe weder Kinder, noch pflegebedürftige Eltern und bin Beamter im gD in einer obersten Bundesbehörde, die Anträge auf voraussetzungslose Antragsteilzeit (§ 91 Abs. 1 BBG) ausnahmslos ablehnt. D.h. hier ist Teilzeit weder in Form eines Sabbaticals noch in sonst einer Form für mich möglich. Daher schaue ich mich derzeit breit bei Stellenangeboten im öffentlichen Dienst um.
Die gesetzlichen Regelungen von Bund und den meisten Ländern dazu haben nach meiner Recherche gemeinsam, dass sie
a) nichts über mehrere Sabbatjahre im Laufe des Dienstlebens sagen und
b) eine Tatbestandsvoraussetzung wie "wenn dienstliche Belange nicht entgegenstehen" entweder schon für die voraussetzungslose Antragsteilzeit überhaupt (Bund) oder zumindest für Teilzeit in Form von "Ansparphase und Freistellung = Sabbatjahr" (z.B. Berlin, § 39 Abs. 4 LBG) vorsehen.
Damit dürften die Details und tatsächlich gelebte Praxis zu Sabbatjahren - ob diese Form der Teilzeit überhaupt angeboten wird und wenn ja, ob man sie mehrmals in Anspruch nehmen kann und unter welchen Voraussetzungen - von Behörde zu Behörde verschieden sein, ob beim Bund oder Land. Das Problem ist, diese Details sind idR nicht öffentlich zugänglich, sondern in internen Dienstvereinbarungen, Erlassen o.Ä. geregelt sind, an die man als Außenstehender nicht ohne weiteres kommt. Die wenigen Behörden, die auf ihrer Internetseite damit Werbung machen, dass sie Sabbaticals anbieten, gehen da auch nicht in die Details zu den Voraussetzungen.

Ich kann jetzt natürlich anfangen mich wild zu bewerben und die Frage in den Vorstellungsgesprächen anbringen oder bei jeder Behörde, die mich interessiert, mal bei der Personalverwaltung anrufen.
Aber vielleicht gibt es hier im Forum ja Beamt*innen, die dazu schon Erfahrung oder konkretes Wissen dazu haben, wie das in ihrer Behörde gehandhabt wird?
Interessieren würden mich insbesondere Infos aus Behörden von Bund, Berlin, Brandenburg und Baden-Württemberg.
Oder denkt ihr, ich kann das komplett vergessen?
Danke schon mal für euren Input!

Ergänzung: Es wäre mir nicht wichtig, nach jedem Sabbatjahr wieder auf alten Dienstposten landen zu dürfen.
In meiner jetzigen Behörde gibt es Rotationszwang und man fängt alle 2-4 Jahre wieder in einem völlig neuen Sachgebiet von vorne an. Das bin ich gewohnt und finde ich auch gar nicht schlecht.

E15TVL

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Beamt gibt es hier im Forum keine, weder innen noch außen.

Zum Sachverhalt:
Auf Bundesebene und im Land Thüringen ist mir keine solche Behörde bekannt.

Organisator

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Sabbatical-Lösungen sind mir bekannt, allerdings immer unter dem Vorbehalt der dienstlichen Vereinbarkeit. Ob und wie das konkret umgesetzt wird hängt natürlich immer von den Stakeholdern ab und wie lange das Sabbatical geplant ist. Und von der Kultur der Behörde.
Typischerweise sind die Details in Dienstvereinbarungen geregelt. Da die meist nicht öffentlich zugänglich sind, würde ich einfach bei der betreffenden Behörde nachfragen. Oder bei allen per IFG-Antrag. ;)

Aus meiner Sicht gibt es jedoch keine Gründe die dagegen sprächen, mit spontan abwesenden (werdenden) Müttern muss man dienststellenseitig ja auch umgehen.

Opa

  • Gast

Aus meiner Sicht gibt es jedoch keine Gründe die dagegen sprächen, mit spontan abwesenden (werdenden) Müttern muss man dienststellenseitig ja auch umgehen.
Das Argument ist zu kurz gesprungen. Für die Mütter gibt es einen sachlichen Grund, der in der Rechtshierarchie über den dienstlichen Interessen liegt. Wie du schreibst, der Dienstherr „muss“.
Beim Sabbatical „kann“ der Dienstherr. Er könnte also z.B. genau mit den abwesenden Müttern argumentieren, um ein Sabbatical aus zwingenden dienstlichen Gründen abzulehnen.

Es geht letztlich um eine Interessenabwägung. Das vom TE geschilderte ausnahmslose Ablehnen entsprechender Begehren kann ein Indiz dafür sein, dass die Ermessensausübung rechtsfehlerhaft erfolgt. Dies juristisch anzugreifen wird vermutlich keinem Beamten in den Sinn kommen, der noch Karriere machen möchte. Daher ist zu erwarten, dass der Dienstherr mit dem Verhalten dauerhaft durchkommt.

Neben der Grundhaltung der Dienststelle zu dem Thema kann dem TE nur empfohlen werden, seinen Wunsch mit der Organisationsstruktur seines (künftigen) Dienstpostens abzugleichen. Ist es mit vertretbarem Aufwand möglich, seine Aufgaben durch eine ggf. befristet einzustellende Person wahrnehmen zu lassen? Handelt es sich um einen Aufgabenbereich im Massengeschäft, wo viele Mitarbeiter gleichartige Tätigkeiten ausüben? Dann hat der Dienstherr gute Möglichkeiten, die Lücke zu kompensieren.
Geht es aber um komplexe Aufgaben, die erst nach langer Einarbeitungszeit erledigt werden können und stehen keine anderen MA zur Verfügung, die durch eine organisatorische Umverteilung ad hoc einspringen können? Dann stehen dem Sabbatical tendenziell zwingende dienstliche Gründe entgegen.


Organisator

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Deinen letzten Absatz teile ich vollständig.

Zu meinem Vergleich mit der Elternzeit / Mutterschutz. Die Rechtsgrundlage ist natürlich eine andere. Mein Vergleich zielt darauf ab, dass der AG in der Lage ist, mit solchen ungeplanten längeren Abwesenheiten umzugehen. Weil er muss. Daher kann ich eine grundsätzliche Ablehnung planbarer längerer Abwesenheiten nicht nachvollziehen.

Alphonso

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Grundsätzlich lohnt sich ein Blick in die jeweiligen Landesbeamtengesetze bspw. Speziell zu den Paragraphen der Teilzeitbeschäftigung.
Im LBG SH § 61 I ist eine direkte Regelung zum Sabbatjahr festgehalten:

"(1) Beamtinnen und Beamten mit Dienstbezügen soll auf Antrag Teilzeitbeschäftigung mit mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit bewilligt werden, soweit dienstliche Belange nicht entgegenstehen. Unter den gleichen Voraussetzungen kann die Teilzeitbeschäftigung für einen Zeitraum bis zu sieben Jahren auch in der Weise bewilligt werden,

1.
dass dabei der Teil, um den die Arbeitszeit ermäßigt ist, zu einem ununterbrochenen Zeitraum zusammengefasst wird, der am Ende der bewilligten Teilzeitbeschäftigung liegen muss (Freistellungsphase) oder

2.
dass am Ende des Bewilligungszeitraums eine Arbeitszeitreduzierung steht, die durch eine entsprechend höhere Arbeitszeit in der Anfangsphase erbracht wird; dabei muss am Ende des Bewilligungszeitraums mindestens 25% der regelmäßigen Arbeitszeit erbracht werden."

Aussagen zur einmaligen Nutzungsmöglichkeit sind nicht vorhanden und das weitere Ausgestalten durch Rechtsverordnungen ist durch das Gesetz nicht zugelassen, eine Begrenzung über den Weg der DV o. ä. also nicht zulässig. Regelungen in anderen Bundesländern sind sicherlich auch vorhanden.

Zinc

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Die Frage habe ich mir bei uns jetzt auch gestellt. Kollegin Y ist aus ihrem Jahr der Abwesenheit zurück und sprach schon direkt wieder davon, ein weiteres Jahr zu beantragen. Würde dann heißen, dass sie erstmal wieder eine Weile arbeiten geht (Ansparphase) und dann wieder 6 Monate oder 1 Jahr abwesend ist. Im Grund ist mir das ja Wurst, nur ist es bei uns so, dass keine Ersatzeinstellung für diesen Zeitraum erfolgt und ihre Fälle auf die gesamte Diensstelle aufgeteilt werden.

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Ich versteh das Problem dabei nicht.

Kimonbo

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Sabbatjahr= krank melden bei laufenden Bezügen. Als Ministerialbeamter gar kein Problem hahahaaa