Hallo zusammen,
das ist mein erster Beitrag im Forum - ich hoffe, er passt hierhin. Es soll eigentlich weniger eine Diskussion sein, aber meine Frage richtet sich an Landes- und Bundesbeamte, daher dieses Unterforum.
Suchfunktion habe ich bemüht, habe keine richtig passenden Threads gefunden.
Mich würde interessieren wie ihr folgendes einschätzt oder ob vielleicht sogar jemand praktische Erfahrung zu der Frage hat:
Ich würde gerne in den nächsten Jahren/Jahrzehnten mehr als nur einmal, sondern eher regelmäßig alle paar Jahre eine Auszeit in Form eines Sabbatjahres nehmen.
Ich weiß, das ist ein ziemlich hoher Anspruch bzw. eine hohe Forderung an den Arbeitgeber/Dienstherrn,
aber ich habe für mich entschieden, dass mir das sehr wichtig ist. So wichtig, dass ich zur Not auch bereit bin, dafür das Beamtentum aufzugeben und nochmal einen anderen Berufsweg mit mehr Flexibilität einzuschlagen.
Aber nur wenn es sein muss. Deshalb versuche ich gerade herauszufinden, ob nicht doch die Chance besteht, das irgendwo als Beamter bekommen zu können.
Ich habe weder Kinder, noch pflegebedürftige Eltern und bin Beamter im gD in einer obersten Bundesbehörde, die Anträge auf voraussetzungslose Antragsteilzeit (§ 91 Abs. 1 BBG) ausnahmslos ablehnt. D.h. hier ist Teilzeit weder in Form eines Sabbaticals noch in sonst einer Form für mich möglich. Daher schaue ich mich derzeit breit bei Stellenangeboten im öffentlichen Dienst um.
Die gesetzlichen Regelungen von Bund und den meisten Ländern dazu haben nach meiner Recherche gemeinsam, dass sie
a) nichts über mehrere Sabbatjahre im Laufe des Dienstlebens sagen und
b) eine Tatbestandsvoraussetzung wie "wenn dienstliche Belange nicht entgegenstehen" entweder schon für die voraussetzungslose Antragsteilzeit überhaupt (Bund) oder zumindest für Teilzeit in Form von "Ansparphase und Freistellung = Sabbatjahr" (z.B. Berlin, § 39 Abs. 4 LBG) vorsehen.
Damit dürften die Details und tatsächlich gelebte Praxis zu Sabbatjahren - ob diese Form der Teilzeit überhaupt angeboten wird und wenn ja, ob man sie mehrmals in Anspruch nehmen kann und unter welchen Voraussetzungen - von Behörde zu Behörde verschieden sein, ob beim Bund oder Land. Das Problem ist, diese Details sind idR nicht öffentlich zugänglich, sondern in internen Dienstvereinbarungen, Erlassen o.Ä. geregelt sind, an die man als Außenstehender nicht ohne weiteres kommt. Die wenigen Behörden, die auf ihrer Internetseite damit Werbung machen, dass sie Sabbaticals anbieten, gehen da auch nicht in die Details zu den Voraussetzungen.
Ich kann jetzt natürlich anfangen mich wild zu bewerben und die Frage in den Vorstellungsgesprächen anbringen oder bei jeder Behörde, die mich interessiert, mal bei der Personalverwaltung anrufen.
Aber vielleicht gibt es hier im Forum ja Beamt*innen, die dazu schon Erfahrung oder konkretes Wissen dazu haben, wie das in ihrer Behörde gehandhabt wird?
Interessieren würden mich insbesondere Infos aus Behörden von Bund, Berlin, Brandenburg und Baden-Württemberg.
Oder denkt ihr, ich kann das komplett vergessen?
Danke schon mal für euren Input!
Ergänzung: Es wäre mir nicht wichtig, nach jedem Sabbatjahr wieder auf alten Dienstposten landen zu dürfen.
In meiner jetzigen Behörde gibt es Rotationszwang und man fängt alle 2-4 Jahre wieder in einem völlig neuen Sachgebiet von vorne an. Das bin ich gewohnt und finde ich auch gar nicht schlecht.