Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Dienstliche Beurteilung im ÖD. Was ist das genau?
ElBarto:
Es kommt natürlich darauf an wie Dein AG das genau umsetzt und was er damit anfangen will.
Bei uns z.B. werden die Beurteilungsgespräche ab EG 9b regelmäßig geführt.
Neben dem Feedback zu Deiner geleisteten Arbeit -seit dem letzten Gespräch oder eben im letzten Jahr, je nach gewähltem Zeitraum.
Zusätzlich wirst Du eine Wertung in Form von Punkten erhalten. Dabei gilt je mehr Punkte desto besser und desto besser die Chancen auf ein Beförderung oder im Kampf um eine Stelle bei mehreren Bewerbern.
Je nach Entgeltgruppe kommt zusätzlich ins Spiel, dass z.B. 9 Punkte auf EG 9 ok sind auf EG 11 aber fast eine Beleidigung.
Die Crux an der Bepunktung ist nämlich, dass es 1 Punktepool für alle Angestellten gibt. Z.B. 10 Angestellte und 100 Punkte. Für eine Beförderung bis zum nächsten Gespräch werden z.B. 13 Punkte gebraucht.
Es könnten also alle Angestellten 10 Punkte erhalten. Das ist die "Basis". Soll aber jemand befördert werden, müssen die 3 zusätzlichen Punkte bei anderen Mitarbeitern abgezogen werden. Somit gäbe es 13, 10,10,10,10,10,9,9,9 Punkte oder 13, 10,10,10,10,10, 10, 10, 10, 7 Punkte oder was dazwischen.
Im Prinzip ist es dasselbe System wie bei den Beamten, nur das der Pool hier landesweit ist.
Ob das nun fair ist oder nicht sei dahingestellt.
Wichtig ist, Du musst der Beurteilung zustimmen, das Ergebnis muss Dir Dein Vorgesetzter entsprechend begründen und Du kannst die Beurteilung auch mit Hilfe des Personalrats anfechten wenn Du dich grob benachteiligt fühlst, dann aber nicht vorher unterschreiben.
SVAbackagain:
Ein landesweiter Punktepool bei einem kommunalen Arbeitgeber? Und woher kennst Du das System beim Arbeitgeber des Fragestellers?
Organisator:
--- Zitat von: ElBarto am 09.12.2022 08:08 ---Für eine Beförderung bis zum nächsten Gespräch werden z.B. 13 Punkte gebraucht.
--- End quote ---
Wie können denn Angestellte befördert werden? Richtet sich deren Eingruppierung nicht nach den übertragenen Tätigkeiten? Oder erhalten die höher Bepunkteten dann solche AUfgaben übertragen?
SiegVibe:
Es kann natürlich sein, dass wie bei ElBarto solch ein Bewertungssystem als ein Aspekt für die interne Bewerberauswahl eingerichtet wurde. Im TVöD ist eine solche Bewertung jedoch nicht zwingend vorgesehen.
Zudem kann es sein, dass eine systematische Bewertung gewünscht ist, um das Vorliegen von erheblich über dem Durchschnitt liegenden Leistungen zu attestieren und so die Möglichkeit von einem leistungsabhängigen Stufenaufstieg nach § 17 Abs. 2 S. 1 TVöD zu eröffnen. Das kann, muss aber nicht sein.
Am Ende wird dir nur dein Vorgesetzter oder die Personalabteilung sagen können, wofür diese Bewertung gedacht ist. Für uns Forumsteilnehmer ist es Kaffeesatzleserei, da wir die lokalen Gegebenheiten (bspw. relevante Dienstvereinbarungen) nicht kennen.
Herbert Meyer:
Bei uns existiert ein ähnliches Bewertungssystem aufgrund der ISO 9001-Zertifizierung - also vollkommen unabhängig vom Tarifvertrag. Die Beurteilung bzw. erreichte Punktzahl wird zwar in die Personalakte übernommen, dient aber nur als Bewertungsgrundlage für Zeugnisse und kann ansonsten zu keinerlei Konsequenzen führen.
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