Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
übertarifliche Leistungen
mumble:
Mal eine Frage an die Runde:
Bei unserer Gemeinde erhielten bis vor kurzem die Beschäftigten Rabatte beim Kauf von Werbeartikel der Gemeinde und es konnten Veranstaltungen im Wert von 25 Euro im Jahr besucht werden. Aber nicht bei Topveranstaltungen.
Der kommunale Prüfungsverband hat dies nun alles untersagt, mit dem Hinweis des geldwerten Vorteils und der fehlenden Rechtsgrundlage.
Kann die Gemeinde diese Leistungen gegenüber den Beschäftigten nicht erbringen da es keine tarifliche Regelung dazu gibt?
ACDSee:
Natürlich kann die Gemeinde geldwerte Vorteile anbieten. Rechtsgrundlage ist § 8 EStG. Der TVöD untersagt das nicht. Sachbezüge bis zu einem monatlichen Wert von 44 Euro sind sogar steuerfrei.
Die Begründung der Untersagung wäre interessant. Dann wüsste man, worauf die Argumentation fußt und könnte diese beurteilen.
SVAbackagain:
Nicht wenige GemO versagen den Gemeinden eine bessere Vergütung als die Landesbediensteten erhalten mit Ausnahme, es geschieht aufgrund Tarifvertrag.
BAT:
Die VL sind nicht gedeckelt, sondern stellen einen Mindestbetrag dar.
SVAbackagain:
Auch für diese gilt:
--- Zitat von: SVAbackagain am 09.12.2022 11:58 ---Nicht wenige GemO versagen den Gemeinden eine bessere Vergütung als die Landesbediensteten erhalten mit Ausnahme, es geschieht aufgrund Tarifvertrag.
--- End quote ---
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