Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
übertarifliche Leistungen
Kaiser80:
--- Zitat von: SVAbackagain am 09.12.2022 11:58 ---Nicht wenige GemO versagen den Gemeinden eine bessere Vergütung als die Landesbediensteten erhalten mit Ausnahme, es geschieht aufgrund Tarifvertrag.
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Eben. Deshalb sollte man solche Sachen, wenn denn gewünscht, über DV zum §18 bzw. 18a regeln
SiegVibe:
Hier dürfte das Sparsamkeitsprinzip ausschlaggebend sein (bspw. § 75 Abs. 1 GO NRW).
Börnie:
--- Zitat von: Kaiser80 am 09.12.2022 17:18 ---
--- Zitat von: SVAbackagain am 09.12.2022 11:58 ---Nicht wenige GemO versagen den Gemeinden eine bessere Vergütung als die Landesbediensteten erhalten mit Ausnahme, es geschieht aufgrund Tarifvertrag.
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Eben. Deshalb sollte man solche Sachen, wenn denn gewünscht, über DV zum §18 bzw. 18a regeln
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Was aber meistens in ein "linke Tasche" "rechte Tasche" System endet.
D.h. widme ich Mittel aus der LOB in steuerfreien Sachbezug um, habe ich im Ergebnis weniger Budget für die Leistungsprämie nach § 18. Das Budget bleibt ja insgesamt bei 2 % der ständigen Monatsentgelte des Vorjahres stehen, egal ob ich es für Leistungsprämien oder "alternative Entgeltanreize" verwende.
Wäre mit der Einführung des § 18a ein höheres LOB oder gar eigenes Budget verbunden gewesen, wäre es eine tatsächliche Attraktivitätssteigerung. So ist es nur Augenwischerei...
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