Autor Thema: [Allg] Arbeitszeiterfassung im Außendienst der Steuerverwaltung  (Read 1391 times)

Hessenbub

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In Hessen wird eine einheitliche Dienstvereinbarung über die Gleitende Arbeitszeit im Geschäftsbereich des Hessischen Ministerium der Finanzen auf den Weg gebracht.
Darin wird unter anderem die Zeiterfassung für den Außendienst geregelt. Im Entwurf heißt es:

Prüfungen bzw. Einsätze der typischerweise regelmäßig im Außendienst Beschäftigten der Steuerverwaltung außerhalb der Dienststelle sind keine Dienstreisen im Sinn der Tz. 9.1 bis 9.4. In diesen Fällen beginnt und endet die Arbeitszeit am Ort der Prüfung. Die Zeiterfassung erfolgt gemäß Tz. 8.3. Dauert die Fahrt von der Wohnung zum Prüfungsort länger als die gewöhnliche Fahrt zur Dienststelle, kann auf Antrag diese Zeitdifferenz sowohl für den Hin- als auch den Rückweg gutgeschrieben werden.

Wie wurde das in den anderen Bundesländern geregelt?