Also habt Ihr ziemlichen Mist vereinbart, der umfassend der Auslegung bedarf. Aufgrund der Rechtsprechung dürfte zwar zumindest unstrittig sein, dass die Unspezifiziertheit von „Anlehnung“ zu einer umfassenden Bezugnahme führt, fraglich ist aber: dynamisch oder statisch, Geltung ergänzender Tarifverträge.