Kündigungsfrist

Begonnen von Soziale, 12.12.2022 12:03

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Soziale

Hallo zusammen

Ich arbeite seit 13 Jahren, wie ich erfahren habe, angelehnt an den tvöd..  wien lange ist denn meine Kündigungsfrist? 6 Monate zum Quartal?

SVAbackagain

Eine Anwendung tariflicher Bestimmungen ,,erfährt" man nicht, sie entsteht durch beiderseitige Tarifbindung oder durch Vereinbarung. Durch die Formulierung ,,angelehnt", würde ich ersteres ausschließen. Also hast Du die Anwendung des TVÖD oder von Teilen davon im Arbeitsvertrag vereinbart. Dann beträgt die Kündigungsfrist 6 Monate zum Quartalsende. Wenn nicht, dann nicht.

Soziale

Nur mal für mich zum Verständnis

Wir bekommen die Zulage und die Regenerationstage nicht da in unseren Verträgen nur in Anlehnung an den TVÖD steht,  müssen uns aber an die Regelungen halten? Wie kann das möglich sein?

SVAbackagain

In Unkenntnis der vertraglichen Regelung kann von Betrug über ,,ist nicht vereinbart worden" bis völliges Unvermögen alles möglich sein.

Flying

Zitat von: Soziale am 12.12.2022 18:05
Nur mal für mich zum Verständnis

Wir bekommen die Zulage und die Regenerationstage nicht da in unseren Verträgen nur in Anlehnung an den TVÖD steht,  müssen uns aber an die Regelungen halten? Wie kann das möglich sein?

Scheinbar ist dir ja selbst nicht mal bekannt, was in deinen Verträgen steht und wie lange die Kündigungsfrist läuft. Wie soll dir dann hier jemand eine hilfreiche Antwort geben?

Soziale

Natürlich weiß ich was in meinem Vertrag steht.... es ist nur ein einziger Satz.
Ihre Anstellung erfolgt in Anlehnung an den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes im Bereich der Gemeinden. Die Regelungen dieses Tarifvertrags sind ab dem 1.11.2009 in Kraft getreten. Mehr steht da nicht zu drinnen...

SVAbackagain

Also habt Ihr ziemlichen Mist vereinbart, der umfassend der Auslegung bedarf. Aufgrund der Rechtsprechung dürfte zwar zumindest unstrittig sein, dass die Unspezifiziertheit von ,,Anlehnung" zu einer umfassenden Bezugnahme führt, fraglich ist aber: dynamisch oder statisch, Geltung ergänzender Tarifverträge.

Soziale

Dh deiner Einschätzung nach müsste der tvöd volle Anwendung finden?

Aner ja, genau. Darüber entscheidet zur Zeit der Landschaftsverband.  Ich sehe eigentlich eine Dynamik,  da ab dem 1.11 steht und nicht "am" was eine Änderung bzw Dynamik zumindest verstehen kann...
Zumindest unsere Restevertretung sieht das so... aber ob das dann auch so angewendet wird wissen wir nicht.


SVAbackagain

Ich hielte es eher für eine statische Vereinbarung in der ab dem 01.11.2009 geltenden Fassung, was einem Anspruch auf die jüngst vereinbarten Zulagen und Entlastungstage entgegenstünde. Der Landschaftsverband ist hinsichtlich der Auslegung des Arbeitsvertrages irrelevant. Maßgeblich wäre ein Urteil eines ArbG dazu.

Soziale

Aber warum bekommen wir denn dann trotzdem seit Jahren alle Erhöhungen ohne Probleme und jetzt auf einmal nicht mehr? 🤔

Kann ich voll Laie überhaupt nicht verstehen 😵‍💫

SVAbackagain

Großzügigkeit des Arbeitgebers.

Soziale

Und der refinanzierer war auch so kulant?? Das glaubt doch keiner 😔

SVAbackagain

Wen interessiert das und welche Relevanz sollte das haben?