@SVAbackagain
Solange der Arbeitgeber noch bei uns als Angestelter geführt wird ist die Zulage vorübergehend ja in Ordnung.
Aber nach 2 Jahren tritt er seine Rente an und ist somit nicht mehr als Arbeitgeber geführt und somit vertrete ich ihn nicht mehr aber mache die gleichen Tätigkeiten weiter.
Ich denke du meinst Arbeitnehmer, oder?
Ich frage nur nach, weil du wiederholt vom Arbeitgeber schreibst.
Solange dir dein Arbeitgeber nur vorübergehend diese Tätigkeiten überträgt, bleibt es bei der Zulage, denn sie ist nicht davon abhängig, ob du den Kollegen vertritts oder ob der Kollege weg ist.