Autor Thema: Vertretungsweise höherwertige Arbeiten  (Read 1787 times)

Marc

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Vertretungsweise höherwertige Arbeiten
« am: 12.12.2022 12:43 »
Guten Tag

Ich bekomme zeitnah eine Zulage für Vertretungsweise höherwertige Arbeiten auf die Gruppe des zu vertreteten Kollegen. Der Arbeitskollege ist nun 2 Jahre Krank und geht dann direkt darauf in Rente.
Nach dem der Arbeitgeber in Rente ist und ich die Arbeiten natürlich weiterhin ausüben muss was passiert dann mit der Zulage, muss diese dann in eine Entgeltgruppe umgewandelt werden.

gruß

SVAbackagain

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Antw:Vertretungsweise höherwertige Arbeiten
« Antwort #1 am: 12.12.2022 12:56 »
Nein. Anspruch auf eine Höhergruppierung besteht nur bei nicht nur vorübergehend auszuübender höherwertiger Tätigkeit.

WasDennNun

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Antw:Vertretungsweise höherwertige Arbeiten
« Antwort #2 am: 12.12.2022 12:58 »
Wenn der AG dir dann die Tätigkeiten dauerhaft überträgt wirst du höhergruppiert.

Organisator

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Antw:Vertretungsweise höherwertige Arbeiten
« Antwort #3 am: 12.12.2022 13:01 »
Wenn der AG dir dann die Tätigkeiten dauerhaft überträgt wirst bist du höhergruppiert.

;)

WasDennNun

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Antw:Vertretungsweise höherwertige Arbeiten
« Antwort #4 am: 12.12.2022 13:02 »
Wenn der AG dir dann die Tätigkeiten dauerhaft überträgt wirst bist du höhergruppiert.

;)
:-[
 ;)

Marc

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Antw:Vertretungsweise höherwertige Arbeiten
« Antwort #5 am: 12.12.2022 13:03 »
@SVAbackagain
Solange der Arbeitgeber noch bei uns als Angestelter geführt wird ist die Zulage vorübergehend ja in Ordnung.
Aber nach 2 Jahren tritt er seine Rente an und ist somit nicht mehr als Arbeitgeber geführt und somit vertrete ich ihn nicht mehr aber mache die gleichen Tätigkeiten weiter.

Opa

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Antw:Vertretungsweise höherwertige Arbeiten
« Antwort #6 am: 12.12.2022 13:06 »
Solange der Arbeitgeber noch bei uns als Angestelter geführt wird
:-\

WasDennNun

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Antw:Vertretungsweise höherwertige Arbeiten
« Antwort #7 am: 12.12.2022 13:09 »
@SVAbackagain
Solange der Arbeitgeber noch bei uns als Angestelter geführt wird ist die Zulage vorübergehend ja in Ordnung.
Aber nach 2 Jahren tritt er seine Rente an und ist somit nicht mehr als Arbeitgeber geführt und somit vertrete ich ihn nicht mehr aber mache die gleichen Tätigkeiten weiter.
Ich denke du meinst Arbeitnehmer, oder?
Ich frage nur nach, weil du wiederholt vom Arbeitgeber schreibst.

Solange dir dein Arbeitgeber nur vorübergehend diese Tätigkeiten überträgt, bleibt es bei der Zulage, denn sie ist nicht davon abhängig, ob du den Kollegen vertritts oder ob der Kollege weg ist.

Marc

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Antw:Vertretungsweise höherwertige Arbeiten
« Antwort #8 am: 12.12.2022 20:51 »
Ja sorry ich meinte natürlich Arbeitnehmer.Ich sollte diese Woche den Antrag diesbezüglich bekommen und bin mal gespannt was genau da aufgeführt wird.
Werde berichten

SVAbackagain

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Antw:Vertretungsweise höherwertige Arbeiten
« Antwort #9 am: 12.12.2022 20:57 »
Was für ein Antrag?

MoinMoin

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Antw:Vertretungsweise höherwertige Arbeiten
« Antwort #10 am: 12.12.2022 21:50 »
Möglicherweise den Antrag zur Bestätigung, dass man gewillt ist sich höhergruppieren zulassen?:!?

veeam

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Antw:Vertretungsweise höherwertige Arbeiten
« Antwort #11 am: 13.12.2022 12:24 »
Großartig  ;D bitte in Druckbuchstaben ausfüllen  :D