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Vertretungsweise höherwertige Arbeiten

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Marc:
Guten Tag

Ich bekomme zeitnah eine Zulage für Vertretungsweise höherwertige Arbeiten auf die Gruppe des zu vertreteten Kollegen. Der Arbeitskollege ist nun 2 Jahre Krank und geht dann direkt darauf in Rente.
Nach dem der Arbeitgeber in Rente ist und ich die Arbeiten natürlich weiterhin ausüben muss was passiert dann mit der Zulage, muss diese dann in eine Entgeltgruppe umgewandelt werden.

gruß

SVAbackagain:
Nein. Anspruch auf eine Höhergruppierung besteht nur bei nicht nur vorübergehend auszuübender höherwertiger Tätigkeit.

WasDennNun:
Wenn der AG dir dann die Tätigkeiten dauerhaft überträgt wirst du höhergruppiert.

Organisator:

--- Zitat von: WasDennNun am 12.12.2022 12:58 ---Wenn der AG dir dann die Tätigkeiten dauerhaft überträgt wirst bist du höhergruppiert.

--- End quote ---

;)

WasDennNun:

--- Zitat von: Organisator am 12.12.2022 13:01 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 12.12.2022 12:58 ---Wenn der AG dir dann die Tätigkeiten dauerhaft überträgt wirst bist du höhergruppiert.

--- End quote ---

;)

--- End quote ---
:-[
 ;)

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