Vertretungsweise höherwertige Arbeiten

Begonnen von Marc, 12.12.2022 12:43

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Marc

Guten Tag

Ich bekomme zeitnah eine Zulage für Vertretungsweise höherwertige Arbeiten auf die Gruppe des zu vertreteten Kollegen. Der Arbeitskollege ist nun 2 Jahre Krank und geht dann direkt darauf in Rente.
Nach dem der Arbeitgeber in Rente ist und ich die Arbeiten natürlich weiterhin ausüben muss was passiert dann mit der Zulage, muss diese dann in eine Entgeltgruppe umgewandelt werden.

gruß

SVAbackagain

Nein. Anspruch auf eine Höhergruppierung besteht nur bei nicht nur vorübergehend auszuübender höherwertiger Tätigkeit.

WasDennNun

Wenn der AG dir dann die Tätigkeiten dauerhaft überträgt wirst du höhergruppiert.

Organisator

Zitat von: WasDennNun am 12.12.2022 12:58
Wenn der AG dir dann die Tätigkeiten dauerhaft überträgt wirst bist du höhergruppiert.

;)

WasDennNun

Zitat von: Organisator am 12.12.2022 13:01
Zitat von: WasDennNun am 12.12.2022 12:58
Wenn der AG dir dann die Tätigkeiten dauerhaft überträgt wirst bist du höhergruppiert.

;)
:-[
;)

Marc

@SVAbackagain
Solange der Arbeitgeber noch bei uns als Angestelter geführt wird ist die Zulage vorübergehend ja in Ordnung.
Aber nach 2 Jahren tritt er seine Rente an und ist somit nicht mehr als Arbeitgeber geführt und somit vertrete ich ihn nicht mehr aber mache die gleichen Tätigkeiten weiter.

Opa

Zitat von: Marc am 12.12.2022 13:03
Solange der Arbeitgeber noch bei uns als Angestelter geführt wird
:-\

WasDennNun

Zitat von: Marc am 12.12.2022 13:03
@SVAbackagain
Solange der Arbeitgeber noch bei uns als Angestelter geführt wird ist die Zulage vorübergehend ja in Ordnung.
Aber nach 2 Jahren tritt er seine Rente an und ist somit nicht mehr als Arbeitgeber geführt und somit vertrete ich ihn nicht mehr aber mache die gleichen Tätigkeiten weiter.
Ich denke du meinst Arbeitnehmer, oder?
Ich frage nur nach, weil du wiederholt vom Arbeitgeber schreibst.

Solange dir dein Arbeitgeber nur vorübergehend diese Tätigkeiten überträgt, bleibt es bei der Zulage, denn sie ist nicht davon abhängig, ob du den Kollegen vertritts oder ob der Kollege weg ist.

Marc

Ja sorry ich meinte natürlich Arbeitnehmer.Ich sollte diese Woche den Antrag diesbezüglich bekommen und bin mal gespannt was genau da aufgeführt wird.
Werde berichten

SVAbackagain


MoinMoin

Möglicherweise den Antrag zur Bestätigung, dass man gewillt ist sich höhergruppieren zulassen?:!?

veeam

Großartig  ;D bitte in Druckbuchstaben ausfüllen  :D