Autor Thema: Öffentlicher Dienst und §14 TzBfG "Vorbeschäftigungsverbot"  (Read 1842 times)

dachseSindCool

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Hallo liebe Forengemeinde,

ich hätte da mal eine Frage zu sachgrundlos befristeten Stellen und dem Vorbeschäftigungsverbot, insbesondere im Bezug auf den öffentlichen Dienst der Länder, vielleicht haben hier einige User Erfahrungen aus eigenem Personalreferat oder dem Personalrat etc.

Szenario ist Folgendes:
Ich war von 2016 bis 2019 bei einer Landesbehörde unbefristet angestellt. Habe dann auf eigenen Wunsch die Behörde verlassen und bin bis heute in der Privatwirtschaft tätig.

Nun wurde eine Stelle im Ministerium im selben Land (sprich: selber AG) ausgeschrieben, allerdings sachgrundlos befristet auf 2 Jahre. Da ich "inhaltlich" in der engeren Auswahl stehe, würde eigentlich nur noch das Vorbeschäftigungsverbot gegen meine Einstellung sprechen; laut dortigem Personalreferat (mehr lassen die sich momentan auch nicht entlocken).

Die Stelle unterscheidet sich von den erwarteten Fähigkeiten doch deutlich von meiner vorherigen Tätigkeit (E10/11 damals vs. E13 jetzt).

Laut dem neueren Urteil des BVerfG gibt es wohl nur 3 mögliche Fälle, in denen das BVerfG diese weiteren sachgrundlosen Beschäftigungen beim selben AG nicht untersagt:


* Erste Beschäftigung ist ewig her (meine ich irgendwas von 20+ Jahren gehört zu haben)
* Beschäftigung ist ganz anders geartet (reicht da der EG Unterschied eventuell schon aus?)
* Erste Beschäftigung war sehr kurz (wenige Monate?)

Hat mit so einer Konstellation hier jemand schon Erfahrungen gesammelt; gibt es irgendwelche Urteile mit denen man im Zweifelsfall argumentieren kann? Ich nehme mal an, dass das Gesetz ja den AN schützen soll, aber in dem Fall wäre der AN mit der sachgrundlosen Befristung einverstanden. (Ist aber wohl unerheblich ... :D)

Bin für jeden Hinweis dankbar!
« Last Edit: 12.12.2022 13:32 von dachseSindCool »

flip

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Ich würde zuerst prüfen, ob es tatsächlich der selbe Arbeitgeber ist.
m.E. ist nicht das Land der Arbeitgeber, sondern die jeweilige Behörde.

dachseSindCool

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Ich würde zuerst prüfen, ob es tatsächlich der selbe Arbeitgeber ist.
m.E. ist nicht das Land der Arbeitgeber, sondern die jeweilige Behörde.

Das war auch mein erster Gedanke. Ehemaliger AG war ein Landesamt, neuer wäre ein Ministerium.

In der Ausschreibung selbst stand allerdings sinngemäß:

Zitat
Die Einstellung kann nur befristet nach § 14 Absatz 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz erfolgen. Daher sind vorangegangene Arbeitsverhältnisse mit dem Land einstellungshindernd.

Coffee86

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Ich würde zuerst prüfen, ob es tatsächlich der selbe Arbeitgeber ist.
m.E. ist nicht das Land der Arbeitgeber, sondern die jeweilige Behörde.

Das war auch mein erster Gedanke. Ehemaliger AG war ein Landesamt, neuer wäre ein Ministerium.

In der Ausschreibung selbst stand allerdings sinngemäß:

Zitat
Die Einstellung kann nur befristet nach § 14 Absatz 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz erfolgen. Daher sind vorangegangene Arbeitsverhältnisse mit dem Land einstellungshindernd.

Schau bestenfalls auf deinen alten Arbeitsvertrag. Bei unseren Arbeitsverträgen (TV-L) steht bspw. dass der Arbeitsvertrag zw. dem Land (vertreten durch "direkter Arbeitgeber") und dem Beschäftigten/der Beschäftigten geschlossen wird.

In dem Fall wäre es wohl einstellungshindernd.

Pukki

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In Niedersachsen werden Arbeitsverträge geschlossen zwischen dem AN und dem LAND NIEDERSACHSEN, vertreten durch XY.
Auf der Karriereseite des Landes wird auch ganz explizit auf den "Arbeitgeber Land Niedersachsen" hingewiesen. Ich kann mich irren, aber meiner Kenntnis nach verhält es sich in den anderen Bundesländern vergleichbar.

Edit: Coffee war schneller.

dachseSindCool

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Danke für die Antworten.

Weiß nicht, ob das im Sinne des Gesetzgebers ist, dass man sich durch eine Vorbeschäftigung bei einer Behörde für alle anderen des Landes selbst für Befristungen blockiert. Ich dürfte vermutlich auch von einer Autowerkstatt in die andere wechseln, trotz Befristung.

Ich werde mal abwarten, was das Ergebnis ist und dann vielleicht einen Spezialisten konsultieren.

WasDennNun

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Danke für die Antworten.

Weiß nicht, ob das im Sinne des Gesetzgebers ist, dass man sich durch eine Vorbeschäftigung bei einer Behörde für alle anderen des Landes selbst für Befristungen blockiert. Ich dürfte vermutlich auch von einer Autowerkstatt in die andere wechseln, trotz Befristung.
Das darfst du hier ja auch, musst nur eine andere Autowerkstatt äääh Land nehmen
Wenn die Autowerkstätten also der gleiche AG ist, dann dürftest du es eben auch dort nicht.

Der Sinn des Gesetzgebers ist es Menschen vor befristete Kettenverträgen zu schützen, würde ich mal denken.
Oder wie fändest du es, wenn es dem AG erlaubt wäre beliebig oft, ohne Sachgrund 2 Jahresverträge auszustellen.
Warum sollte da ein AG für die Mehrzahl der AN noch Festverträge ausgeben?

Gibt es denn keinen Sachgrund, den man nutzen kann? Falls nein, warum gibt es keine Festanstellung!

dachseSindCool

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Danke für die Antworten.

Weiß nicht, ob das im Sinne des Gesetzgebers ist, dass man sich durch eine Vorbeschäftigung bei einer Behörde für alle anderen des Landes selbst für Befristungen blockiert. Ich dürfte vermutlich auch von einer Autowerkstatt in die andere wechseln, trotz Befristung.
Das darfst du hier ja auch, musst nur eine andere Autowerkstatt äääh Land nehmen
Wenn die Autowerkstätten also der gleiche AG ist, dann dürftest du es eben auch dort nicht.

Der Sinn des Gesetzgebers ist es Menschen vor befristete Kettenverträgen zu schützen, würde ich mal denken.
Oder wie fändest du es, wenn es dem AG erlaubt wäre beliebig oft, ohne Sachgrund 2 Jahresverträge auszustellen.
Warum sollte da ein AG für die Mehrzahl der AN noch Festverträge ausgeben?

Gibt es denn keinen Sachgrund, den man nutzen kann? Falls nein, warum gibt es keine Festanstellung!

Verstehe durchaus die Intention, damit Kettenbefristungen abzuwenden. Aber ein wenig nuancierter dürfte das dann schon sein. Das erste Urteil des BAG war soweit ich weiß auch, dass lediglich 3 Jahre zwischen erster und befristeter Anstellung liegen müssen. Das fand ich nachvollziehbar, wurde dann aber vom BVerfG kassiert.

Der Autowerkstattvergleich war natürlich ein wenig übertrieben. Aber für manche Karrierewege bietet sich halt überwiegend die Verwaltung an, deswegen schon ein wenig heftig, wenn da der Arbeitgeber "Land" wegen einer Vorbeschäftigung komplett für alle befristeten Stellen wegfällt. Das wäre ja eher so, als würden alle Autowerkstätten vom selben AG betrieben. :D

Die Stelle wird sachgrundlos befristet, weil die Weiterbeschäftigung zwar angestrebt wird, aber nicht garantiert werden kann. Vielleicht gibt es da ja noch eine Möglichkeit. Ansonsten finde ich auch was anderes, der Fachkräftemangel scheint dann ja nicht so dringend zu sein, auch irgendwie beruhigend.

WasDennNun

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Weiß nicht, ob das im Sinne des Gesetzgebers ist, dass man sich durch eine Vorbeschäftigung bei einer Behörde für alle anderen des Landes selbst für Befristungen blockiert. Ich dürfte vermutlich auch von einer Autowerkstatt in die andere wechseln, trotz Befristung.
Das darfst du hier ja auch, musst nur eine andere Autowerkstatt äääh Land nehmen
Wenn die Autowerkstätten also der gleiche AG ist, dann dürftest du es eben auch dort nicht.

Der Sinn des Gesetzgebers ist es Menschen vor befristete Kettenverträgen zu schützen, würde ich mal denken.
Oder wie fändest du es, wenn es dem AG erlaubt wäre beliebig oft, ohne Sachgrund 2 Jahresverträge auszustellen.
Warum sollte da ein AG für die Mehrzahl der AN noch Festverträge ausgeben?

Gibt es denn keinen Sachgrund, den man nutzen kann? Falls nein, warum gibt es keine Festanstellung!

Verstehe durchaus die Intention, damit Kettenbefristungen abzuwenden. Aber ein wenig nuancierter dürfte das dann schon sein. Das erste Urteil des BAG war soweit ich weiß auch, dass lediglich 3 Jahre zwischen erster und befristeter Anstellung liegen müssen. Das fand ich nachvollziehbar, wurde dann aber vom BVerfG kassiert.

Der Autowerkstattvergleich war natürlich ein wenig übertrieben. Aber für manche Karrierewege bietet sich halt überwiegend die Verwaltung an, deswegen schon ein wenig heftig, wenn da der Arbeitgeber "Land" wegen einer Vorbeschäftigung komplett für alle befristeten Stellen wegfällt. Das wäre ja eher so, als würden alle Autowerkstätten vom selben AG betrieben. :D

Die Stelle wird sachgrundlos befristet, weil die Weiterbeschäftigung zwar angestrebt wird, aber nicht garantiert werden kann. Vielleicht gibt es da ja noch eine Möglichkeit. Ansonsten finde ich auch was anderes, der Fachkräftemangel scheint dann ja nicht so dringend zu sein, auch irgendwie beruhigend.
Es sind ja nicht alle befristeten Stelen sondern nur die sachgrundlosen, die wegfallen.
Und im Kern ist das auch gut so.

Ich habe über 20 Jahre nur befristete Verträge gehabt, auch wieder kehrend beim ehemaligen AG, sowohl Bundesländer, Forschungsinstitute als auch Wirtschaft. Man muss halt nur einen Sachgrund haben oder finden, warum man die Stelle nicht unbefristet besetzen kann.
Dazu sind leider/zum Glück? die öD Personaler aufgrund ihre oftmals anzutreffenden Unfähigkeit nicht in der Lage.

Und wenn die Weiterbeschäftigung nicht garantiert werden kann, dann wird es dort ja durchaus einen Sachgrund geben.
Dann nennt man die Haushaltsmittel halt Erprobung,  Pilotierung von oder ….