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Öffentlicher Dienst und §14 TzBfG "Vorbeschäftigungsverbot"
dachseSindCool:
Hallo liebe Forengemeinde,
ich hätte da mal eine Frage zu sachgrundlos befristeten Stellen und dem Vorbeschäftigungsverbot, insbesondere im Bezug auf den öffentlichen Dienst der Länder, vielleicht haben hier einige User Erfahrungen aus eigenem Personalreferat oder dem Personalrat etc.
Szenario ist Folgendes:
Ich war von 2016 bis 2019 bei einer Landesbehörde unbefristet angestellt. Habe dann auf eigenen Wunsch die Behörde verlassen und bin bis heute in der Privatwirtschaft tätig.
Nun wurde eine Stelle im Ministerium im selben Land (sprich: selber AG) ausgeschrieben, allerdings sachgrundlos befristet auf 2 Jahre. Da ich "inhaltlich" in der engeren Auswahl stehe, würde eigentlich nur noch das Vorbeschäftigungsverbot gegen meine Einstellung sprechen; laut dortigem Personalreferat (mehr lassen die sich momentan auch nicht entlocken).
Die Stelle unterscheidet sich von den erwarteten Fähigkeiten doch deutlich von meiner vorherigen Tätigkeit (E10/11 damals vs. E13 jetzt).
Laut dem neueren Urteil des BVerfG gibt es wohl nur 3 mögliche Fälle, in denen das BVerfG diese weiteren sachgrundlosen Beschäftigungen beim selben AG nicht untersagt:
* Erste Beschäftigung ist ewig her (meine ich irgendwas von 20+ Jahren gehört zu haben)
* Beschäftigung ist ganz anders geartet (reicht da der EG Unterschied eventuell schon aus?)
* Erste Beschäftigung war sehr kurz (wenige Monate?)
Hat mit so einer Konstellation hier jemand schon Erfahrungen gesammelt; gibt es irgendwelche Urteile mit denen man im Zweifelsfall argumentieren kann? Ich nehme mal an, dass das Gesetz ja den AN schützen soll, aber in dem Fall wäre der AN mit der sachgrundlosen Befristung einverstanden. (Ist aber wohl unerheblich ... :D)
Bin für jeden Hinweis dankbar!
flip:
Ich würde zuerst prüfen, ob es tatsächlich der selbe Arbeitgeber ist.
m.E. ist nicht das Land der Arbeitgeber, sondern die jeweilige Behörde.
dachseSindCool:
--- Zitat von: flip am 12.12.2022 14:58 ---Ich würde zuerst prüfen, ob es tatsächlich der selbe Arbeitgeber ist.
m.E. ist nicht das Land der Arbeitgeber, sondern die jeweilige Behörde.
--- End quote ---
Das war auch mein erster Gedanke. Ehemaliger AG war ein Landesamt, neuer wäre ein Ministerium.
In der Ausschreibung selbst stand allerdings sinngemäß:
--- Zitat ---Die Einstellung kann nur befristet nach § 14 Absatz 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz erfolgen. Daher sind vorangegangene Arbeitsverhältnisse mit dem Land einstellungshindernd.
--- End quote ---
Coffee86:
--- Zitat von: dachseSindCool am 12.12.2022 15:02 ---
--- Zitat von: flip am 12.12.2022 14:58 ---Ich würde zuerst prüfen, ob es tatsächlich der selbe Arbeitgeber ist.
m.E. ist nicht das Land der Arbeitgeber, sondern die jeweilige Behörde.
--- End quote ---
Das war auch mein erster Gedanke. Ehemaliger AG war ein Landesamt, neuer wäre ein Ministerium.
In der Ausschreibung selbst stand allerdings sinngemäß:
--- Zitat ---Die Einstellung kann nur befristet nach § 14 Absatz 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz erfolgen. Daher sind vorangegangene Arbeitsverhältnisse mit dem Land einstellungshindernd.
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Schau bestenfalls auf deinen alten Arbeitsvertrag. Bei unseren Arbeitsverträgen (TV-L) steht bspw. dass der Arbeitsvertrag zw. dem Land (vertreten durch "direkter Arbeitgeber") und dem Beschäftigten/der Beschäftigten geschlossen wird.
In dem Fall wäre es wohl einstellungshindernd.
Pukki:
In Niedersachsen werden Arbeitsverträge geschlossen zwischen dem AN und dem LAND NIEDERSACHSEN, vertreten durch XY.
Auf der Karriereseite des Landes wird auch ganz explizit auf den "Arbeitgeber Land Niedersachsen" hingewiesen. Ich kann mich irren, aber meiner Kenntnis nach verhält es sich in den anderen Bundesländern vergleichbar.
Edit: Coffee war schneller.
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