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Öffentlicher Dienst und §14 TzBfG "Vorbeschäftigungsverbot"

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dachseSindCool:
Danke für die Antworten.

Weiß nicht, ob das im Sinne des Gesetzgebers ist, dass man sich durch eine Vorbeschäftigung bei einer Behörde für alle anderen des Landes selbst für Befristungen blockiert. Ich dürfte vermutlich auch von einer Autowerkstatt in die andere wechseln, trotz Befristung.

Ich werde mal abwarten, was das Ergebnis ist und dann vielleicht einen Spezialisten konsultieren.

WasDennNun:

--- Zitat von: dachseSindCool am 12.12.2022 15:15 ---Danke für die Antworten.

Weiß nicht, ob das im Sinne des Gesetzgebers ist, dass man sich durch eine Vorbeschäftigung bei einer Behörde für alle anderen des Landes selbst für Befristungen blockiert. Ich dürfte vermutlich auch von einer Autowerkstatt in die andere wechseln, trotz Befristung.

--- End quote ---
Das darfst du hier ja auch, musst nur eine andere Autowerkstatt äääh Land nehmen
Wenn die Autowerkstätten also der gleiche AG ist, dann dürftest du es eben auch dort nicht.

Der Sinn des Gesetzgebers ist es Menschen vor befristete Kettenverträgen zu schützen, würde ich mal denken.
Oder wie fändest du es, wenn es dem AG erlaubt wäre beliebig oft, ohne Sachgrund 2 Jahresverträge auszustellen.
Warum sollte da ein AG für die Mehrzahl der AN noch Festverträge ausgeben?

Gibt es denn keinen Sachgrund, den man nutzen kann? Falls nein, warum gibt es keine Festanstellung!

dachseSindCool:

--- Zitat von: WasDennNun am 12.12.2022 15:46 ---
--- Zitat von: dachseSindCool am 12.12.2022 15:15 ---Danke für die Antworten.

Weiß nicht, ob das im Sinne des Gesetzgebers ist, dass man sich durch eine Vorbeschäftigung bei einer Behörde für alle anderen des Landes selbst für Befristungen blockiert. Ich dürfte vermutlich auch von einer Autowerkstatt in die andere wechseln, trotz Befristung.

--- End quote ---
Das darfst du hier ja auch, musst nur eine andere Autowerkstatt äääh Land nehmen
Wenn die Autowerkstätten also der gleiche AG ist, dann dürftest du es eben auch dort nicht.

Der Sinn des Gesetzgebers ist es Menschen vor befristete Kettenverträgen zu schützen, würde ich mal denken.
Oder wie fändest du es, wenn es dem AG erlaubt wäre beliebig oft, ohne Sachgrund 2 Jahresverträge auszustellen.
Warum sollte da ein AG für die Mehrzahl der AN noch Festverträge ausgeben?

Gibt es denn keinen Sachgrund, den man nutzen kann? Falls nein, warum gibt es keine Festanstellung!

--- End quote ---

Verstehe durchaus die Intention, damit Kettenbefristungen abzuwenden. Aber ein wenig nuancierter dürfte das dann schon sein. Das erste Urteil des BAG war soweit ich weiß auch, dass lediglich 3 Jahre zwischen erster und befristeter Anstellung liegen müssen. Das fand ich nachvollziehbar, wurde dann aber vom BVerfG kassiert.

Der Autowerkstattvergleich war natürlich ein wenig übertrieben. Aber für manche Karrierewege bietet sich halt überwiegend die Verwaltung an, deswegen schon ein wenig heftig, wenn da der Arbeitgeber "Land" wegen einer Vorbeschäftigung komplett für alle befristeten Stellen wegfällt. Das wäre ja eher so, als würden alle Autowerkstätten vom selben AG betrieben. :D

Die Stelle wird sachgrundlos befristet, weil die Weiterbeschäftigung zwar angestrebt wird, aber nicht garantiert werden kann. Vielleicht gibt es da ja noch eine Möglichkeit. Ansonsten finde ich auch was anderes, der Fachkräftemangel scheint dann ja nicht so dringend zu sein, auch irgendwie beruhigend.

WasDennNun:

--- Zitat von: dachseSindCool am 12.12.2022 16:02 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 12.12.2022 15:46 ---
--- Zitat von: dachseSindCool am 12.12.2022 15:15 ---Danke für die Antworten.

Weiß nicht, ob das im Sinne des Gesetzgebers ist, dass man sich durch eine Vorbeschäftigung bei einer Behörde für alle anderen des Landes selbst für Befristungen blockiert. Ich dürfte vermutlich auch von einer Autowerkstatt in die andere wechseln, trotz Befristung.

--- End quote ---
Das darfst du hier ja auch, musst nur eine andere Autowerkstatt äääh Land nehmen
Wenn die Autowerkstätten also der gleiche AG ist, dann dürftest du es eben auch dort nicht.

Der Sinn des Gesetzgebers ist es Menschen vor befristete Kettenverträgen zu schützen, würde ich mal denken.
Oder wie fändest du es, wenn es dem AG erlaubt wäre beliebig oft, ohne Sachgrund 2 Jahresverträge auszustellen.
Warum sollte da ein AG für die Mehrzahl der AN noch Festverträge ausgeben?

Gibt es denn keinen Sachgrund, den man nutzen kann? Falls nein, warum gibt es keine Festanstellung!

--- End quote ---

Verstehe durchaus die Intention, damit Kettenbefristungen abzuwenden. Aber ein wenig nuancierter dürfte das dann schon sein. Das erste Urteil des BAG war soweit ich weiß auch, dass lediglich 3 Jahre zwischen erster und befristeter Anstellung liegen müssen. Das fand ich nachvollziehbar, wurde dann aber vom BVerfG kassiert.

Der Autowerkstattvergleich war natürlich ein wenig übertrieben. Aber für manche Karrierewege bietet sich halt überwiegend die Verwaltung an, deswegen schon ein wenig heftig, wenn da der Arbeitgeber "Land" wegen einer Vorbeschäftigung komplett für alle befristeten Stellen wegfällt. Das wäre ja eher so, als würden alle Autowerkstätten vom selben AG betrieben. :D

Die Stelle wird sachgrundlos befristet, weil die Weiterbeschäftigung zwar angestrebt wird, aber nicht garantiert werden kann. Vielleicht gibt es da ja noch eine Möglichkeit. Ansonsten finde ich auch was anderes, der Fachkräftemangel scheint dann ja nicht so dringend zu sein, auch irgendwie beruhigend.

--- End quote ---
Es sind ja nicht alle befristeten Stelen sondern nur die sachgrundlosen, die wegfallen.
Und im Kern ist das auch gut so.

Ich habe über 20 Jahre nur befristete Verträge gehabt, auch wieder kehrend beim ehemaligen AG, sowohl Bundesländer, Forschungsinstitute als auch Wirtschaft. Man muss halt nur einen Sachgrund haben oder finden, warum man die Stelle nicht unbefristet besetzen kann.
Dazu sind leider/zum Glück? die öD Personaler aufgrund ihre oftmals anzutreffenden Unfähigkeit nicht in der Lage.

Und wenn die Weiterbeschäftigung nicht garantiert werden kann, dann wird es dort ja durchaus einen Sachgrund geben.
Dann nennt man die Haushaltsmittel halt Erprobung,  Pilotierung von oder ….

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