Autor Thema: Freiwillige Niedergruppierung - Wegfall der Erfahrungszeit?  (Read 2301 times)

MiaWallace

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Hallo zusammen,

ich arbeitete 2,5 Jahre in meiner Gehaltsgruppe und Stufe (E9b, 3) und bewarb mich auf eine höhergruppierte Stelle. Diese fing ich an, arbeitete dort 4 Monate und entschied mich aber aus persönlichen Gründen wieder an meine alte Stelle zurückzukehren.
Nun stellte sich heraus, dass dabei meine gesammelten 2,5 Erfahrungsjahre nicht mehr heranzuziehen sind und ich in der Stufe 9b wieder von vorne beginnen muss. Dabei handelt es sich um die exakt gleiche Stelle wie zuvor.

Ist das rechtens? Kann mir da jemand weiterhelfen?


WasDennNun

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Ja das ist rechtens und entspricht dem Tarifvertrag.
Die 2,5 Jahre sind weg, da bei einer Höhergruppierung die Stufenlaufzeit wieder bei 0 anfängt.
Die 4 Monate aus der höheren EG bleiben dir bei einer Herabgruppierung erhalten.

MiaWallace

  • Gast
Und der Arbeitgeber lacht sich ins Fäustchen?

SVAbackagain

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Gibt es da Rechtsprechung zu? Stufenlaufzeit ist die Zeit einer ununterbrochenen Tätigkeit in derselben Entgeltgruppe beim selben Arbeitgeber, § 16 Abs. 3. Zeiten einer Unterbrechung von bis zu drei Jahren sind unschädlich, werden aber nicht angerechnet, § 17 Abs. 3 Satz 2. Die Unterbrechung durch die Tätigkeit in der höheren Entgeltgruppe war also unschädlich. Die spezielle Regelung in § 17 Abs. 4 Satz 3 2. Halbsatz führt lediglich dazu, dass die Zeit in der höheren Entgeltgruppe auf die Stufenlaufzeit angerechnet wird. Woraus sollte sich das vom Fragesteller geschilderte Ergebnis ergeben?

WasDennNun

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ups
dann scheinen die Zeiten doch nicht verfallen zu sein, da eine unschädliche Unterbrechung vorliegt?

Organisator

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Die Argumentation von sva erscheint zumindest schlüssig. Könnte man ja dem AG Mal so vorhalten.

maxlll

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wenn man sich das so durchliest komm ich ein bisschen ins schlingern.
Ich arbeite seit 2007 beim selben Arbeitgeber und  war bis zum 30.9 in SuE  S7/6 . Ab Oktober hab ich dann erstmal befristet für ein Jahr beim gleichen AG eine Stelle angetreten.
Jetzt bin ich in der S8B/6,
Da die Stelle nach einen Jahr wieder mit dem alten Mitarbeiter belegt sein könnte hat mir der AG eine Stelle auf alten Niveau zugesagt- Also eine S7 Stelle.
Ich gehe bis jetzt davon aus, dass ich dann wieder In S7/6 bin und nicht in S7/1 anfangen muss

Liege ich da richtig


SVAbackagain

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Bist Du unbefristet beschäftigt und Dir ist vorübergehend die andere Tätigkeit übertragen worden oder bist Du befristet beschäftigt für die Dauer der Abwesenheit des anderen Mitarbeiters und man hat Dir in Aussicht gestellt, anschließend erneut eine befristete oder unbefristete Beschäftigung zu vereinbaren?

maxlll

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ich bin unbefristet beschäftigt und hab einen Änderungsvertrag zum Arbeitsvertrag von 2007 für ein Jahr unterschrieben.

Darin heißt es.

§1.ABS.1 des Arbeitsvertrages wird durch folgende Vereinbarung ersetzt.
Herr xxxxxx wird ab den 1.10.22 zweckbefristet wegen Krankheitsvertretung jedoch längstens bis 30.9.23 Als Gruppenleiter weiterbeschäftigt

§4 des Arbeitsvertrages wird durch folgende Vereinbarung ersetzt.
Für die Übernahme der Tätigkeit als Gruppenleiter wirde der Arbeitnehmer befristet für die Dauer der Krankheitsvertretung längstens bis 30,9.23 , in der Entgeltgruppe TVÖD SUE EG 8b/Stufe 6 eingruppiert.

SVAbackagain

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Eine nur vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit führt nicht zur Eingruppierung in die höhere Entgeltgruppe, sondern lediglich zum Anspruch auf eine Zulage.

maxlll

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das heißt wenn ich wieder in die S7 wechsle dann hab ich S7/6?

Auf meinen Gehaltszettel steht unter Gruppe/Stufe die 8b/6.
Von einer Zulage ist da nicht die Rede

SVAbackagain

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Da eine nur vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit nicht zur Eingruppierung in die höhere Entgeltgruppe führt, bist Du auch nicht in S8b eingruppiert. Was auf irgendwelchen Gehaltszetteln steht, ist für die Eingruppierung irrelevant.

maxlll

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ok danke schon mal für die Antworten.
da ich nicht in die S8b eingruppiert bin, verbleibe ich ja in meiner S7/6. oder

SVAbackagain

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Ja.