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Freiwillige Niedergruppierung - Wegfall der Erfahrungszeit?

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MiaWallace:
Hallo zusammen,

ich arbeitete 2,5 Jahre in meiner Gehaltsgruppe und Stufe (E9b, 3) und bewarb mich auf eine höhergruppierte Stelle. Diese fing ich an, arbeitete dort 4 Monate und entschied mich aber aus persönlichen Gründen wieder an meine alte Stelle zurückzukehren.
Nun stellte sich heraus, dass dabei meine gesammelten 2,5 Erfahrungsjahre nicht mehr heranzuziehen sind und ich in der Stufe 9b wieder von vorne beginnen muss. Dabei handelt es sich um die exakt gleiche Stelle wie zuvor.

Ist das rechtens? Kann mir da jemand weiterhelfen?

WasDennNun:

Ja das ist rechtens und entspricht dem Tarifvertrag.
Die 2,5 Jahre sind weg, da bei einer Höhergruppierung die Stufenlaufzeit wieder bei 0 anfängt.
Die 4 Monate aus der höheren EG bleiben dir bei einer Herabgruppierung erhalten.

MiaWallace:
Und der Arbeitgeber lacht sich ins Fäustchen?

SVAbackagain:
Gibt es da Rechtsprechung zu? Stufenlaufzeit ist die Zeit einer ununterbrochenen Tätigkeit in derselben Entgeltgruppe beim selben Arbeitgeber, § 16 Abs. 3. Zeiten einer Unterbrechung von bis zu drei Jahren sind unschädlich, werden aber nicht angerechnet, § 17 Abs. 3 Satz 2. Die Unterbrechung durch die Tätigkeit in der höheren Entgeltgruppe war also unschädlich. Die spezielle Regelung in § 17 Abs. 4 Satz 3 2. Halbsatz führt lediglich dazu, dass die Zeit in der höheren Entgeltgruppe auf die Stufenlaufzeit angerechnet wird. Woraus sollte sich das vom Fragesteller geschilderte Ergebnis ergeben?

WasDennNun:
ups
dann scheinen die Zeiten doch nicht verfallen zu sein, da eine unschädliche Unterbrechung vorliegt?

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