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Freiwillige Niedergruppierung - Wegfall der Erfahrungszeit?

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Organisator:
Die Argumentation von sva erscheint zumindest schlüssig. Könnte man ja dem AG Mal so vorhalten.

maxlll:
wenn man sich das so durchliest komm ich ein bisschen ins schlingern.
Ich arbeite seit 2007 beim selben Arbeitgeber und  war bis zum 30.9 in SuE  S7/6 . Ab Oktober hab ich dann erstmal befristet für ein Jahr beim gleichen AG eine Stelle angetreten.
Jetzt bin ich in der S8B/6,
Da die Stelle nach einen Jahr wieder mit dem alten Mitarbeiter belegt sein könnte hat mir der AG eine Stelle auf alten Niveau zugesagt- Also eine S7 Stelle.
Ich gehe bis jetzt davon aus, dass ich dann wieder In S7/6 bin und nicht in S7/1 anfangen muss

Liege ich da richtig

SVAbackagain:
Bist Du unbefristet beschäftigt und Dir ist vorübergehend die andere Tätigkeit übertragen worden oder bist Du befristet beschäftigt für die Dauer der Abwesenheit des anderen Mitarbeiters und man hat Dir in Aussicht gestellt, anschließend erneut eine befristete oder unbefristete Beschäftigung zu vereinbaren?

maxlll:
ich bin unbefristet beschäftigt und hab einen Änderungsvertrag zum Arbeitsvertrag von 2007 für ein Jahr unterschrieben.

Darin heißt es.

§1.ABS.1 des Arbeitsvertrages wird durch folgende Vereinbarung ersetzt.
Herr xxxxxx wird ab den 1.10.22 zweckbefristet wegen Krankheitsvertretung jedoch längstens bis 30.9.23 Als Gruppenleiter weiterbeschäftigt

§4 des Arbeitsvertrages wird durch folgende Vereinbarung ersetzt.
Für die Übernahme der Tätigkeit als Gruppenleiter wirde der Arbeitnehmer befristet für die Dauer der Krankheitsvertretung längstens bis 30,9.23 , in der Entgeltgruppe TVÖD SUE EG 8b/Stufe 6 eingruppiert.

SVAbackagain:
Eine nur vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit führt nicht zur Eingruppierung in die höhere Entgeltgruppe, sondern lediglich zum Anspruch auf eine Zulage.

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