Autor Thema: Frage ob Tarifvertrag Anwendung findet oder nicht  (Read 8970 times)

Nutzerin2022

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Hallo zusammen,

Ich habe mich ein wenig in die Forum eingelesen und habe einem einen ähnliches Problem wie manch andere.
Mein Arbeitgeber  kann die Zulage nur zahlen wenn die auch refinanziert wird. Aus eigener Tasche klappt das nicht sagt er. Wir sind eine gGmbH, Werkstatt für behinderte Menschen.

Wir haben leider etliche unterschiedliche Verträge. Ganz alte die in Anlehnung an den alten BAT waren(20 Jahre plus her), ganz neue die klar formuliert sind und mittlere wie meinen die viele Fragezeichen enthalten.

Ganz klar ist, dass der Staat oder der LVr (?) die Refinanzierung prüft. Daher bekommen wir bisher weder Zulage,  noch Regenerationstage und sind auch in Sorge um die im nächsten Jahr anstehende Verhandlung im tvöd wo es ja um viel geld gebt. Wir wissen aber nicht ob wir was bekommen 😔

In meinem Arbeitsvertrag steht also folgendes geschrieben:
Vertrag aus dem Jahr 2009, Juli (dieser war 2 Jahre befristet bis 31.6.2011.)

Zitat "Ihre Anstellung erfolgt in Anlehnung an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, vom 13.9.2005 für den Bereich der Gemeinden. Ihr Gehalt richtet sich nach der Entgeltgruppe 6 Stufe 4. Alle zwischen dem 1.Okttober 2005 und dem Inkrafttreten einer neuen Entgeltverordnung stattfindenden Eingruppierungsvorgänge sind vorläufig und begründen keinen Vertrauenschutz und keinen Besitzstand."

Im Jahr 2011 habe ich dann meinen befristeten Vertrag in ein unbefristeten Vertrag unterschrieben.
Hier steht folgendes im Schreiben des Arbeitgebers.
Zitat "
Wir nehmen Bezug auf Ihren Vertrag vom 10.5.2009 und freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass das bestehende Arbeitsverhältnis, nach Ablauf des befristeten Arbeitsverhältnis am 31.6.2011) auf unbestimmte Zeit verlängert wird.

Ihre Anstellung erfolgt in Anlehnung an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst im Bereich der Gemeinden. Die Regelungen sind ab dem 1.11.2009 in Kraft getreten.

Ich meine Ende 2009 oder Anfang 2010 sind wir zumindest vom Gehalt in die S7 gekommen...und seit dem bekommen wir auch die Erhöhungen bei Tarifverhandlungen im.Sue oder tvöd wie jetzt im Januar...

Vielleicht kann mir, und somit auch meinen Kollegen etwas helfen zu verstehen.

Viele Grüße und danke
Jenny

Soziale

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Antw:Frage ob Tarifvertrag Anwendung findet oder nicht
« Antwort #1 am: 13.12.2022 11:31 »
Nahezu gleich wie bei uns...

Als würde der Staat das Geld lieber behalten. War bei uns Jahre kein Thema..  und auf einmal gibt's Probleme.

SVAbackagain

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Antw:Frage ob Tarifvertrag Anwendung findet oder nicht
« Antwort #2 am: 13.12.2022 11:43 »
Ich sehe auch hier eine miserable Qualität der Formulierung, die eine jeweils statische, aber umfassende Bezugnahme auf den TVÖD vereinbart.

McOldie

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Antw:Frage ob Tarifvertrag Anwendung findet oder nicht
« Antwort #3 am: 13.12.2022 12:27 »
Die allermeisten freien Träger sind nicht tarifgebunden und haben daher die Wahl, ob und in welchem Umfang sie vor dem Hintergrund der Zuwendungen der öffentlichen Hand den TVöD anwenden wollen.
Dazu wird die Geltung des TVöD oder von Teilen des TVöD im Arbeitsvertrag vereinbart.
Wenn freie Träger den TVöD nicht vollständig übernehmen, wird dies häufig als „Anlehnung an den TVöD" bezeichnet. Damit soll klargestellt werden, dass nicht alle Regelungen aus dem TVöD auf das Arbeitsverhältnis Anwendung finden. Diese Anlehnung ist rechtlich zulässig und zumeist auch sinnvoll, da der TVöD als Tarifwerk des öffentlichen Dienstes von Bedingungen ausgeht, die ein freier Träger häufig gar nicht erfüllen kann.
Vor der Übernahme des TVöD muss daher jede Regelung und jeder Paragraph auf ihre Übernahmefähigkeit geprüft werden.
Um wirksam zu sein, muss der eingeschränkte Verweis auf den TVöD aber korrekt im Arbeitsvertrag vereinbart werden. Nicht ausreichend ist es, wenn im Arbeitsvertrag allein der Satz aufgenommen wird: „Das Arbeitsverhältnis gestaltet sich in Anlehnung an den TVöD" oder „Die Vergütung erfolgt in Anlehnung an den TVöD". Diese unbestimmten Klauseln sind unwirksam und führen zur nicht gewollten Anwendung des vollständigen TVöD.
Hier sieht es so aus, dass zunächst nur der TVöD von 2005 Anwendung finden sollte. Dann sind aber in der praktischen Handhabung die jeweiligen Entgelterhöhungen sowie auch neue Eingruppierungen vorgenommen worden.
Der Arbeitgeber hat es versäumt, hier klar zu benennen, welche Regelungen des TVöD er nicht anwenden möchte. Ohne den genauen Vertrag zu kennen, würde ich trotzdem sagen, dass hier der vollständige TVöD anzuwenden ist (auch wenn dieses vom Arbeitgeber nicht gewollt war). Dieser Fehler geht zu Lasten des Arbeitgebers. In einem Rechtsstreit würde ich dem Arbeitnehmer gute Karten einräumen

Nutzerin2022

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Antw:Frage ob Tarifvertrag Anwendung findet oder nicht
« Antwort #4 am: 13.12.2022 13:25 »
Der Arbeitgeber hat es versäumt, hier klar zu benennen, welche Regelungen des TVöD er nicht anwenden möchte. Ohne den genauen Vertrag zu kennen, würde ich trotzdem sagen, dass hier der vollständige TVöD anzuwenden ist (auch wenn dieses vom Arbeitgeber nicht gewollt war). Dieser Fehler geht zu Lasten des Arbeitgebers. In einem Rechtsstreit würde ich dem Arbeitnehmer gute Karten einräumen

Kann ich gerne mal einstellen, also den gesamten Vertrag. Tatsächlich besteht sonst kein Bezug mehr zum TVöD,Zahlungen oder ähnlichem. Die zwei Zitate die ich geschrieben hatte, sind die einzigen die darauf Bezug nehmen.
Kann ich hier Fotos anfügen? sonst muss ich den Vertrag heute Nachmittag abtippen...

Nutzerin2022

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Antw:Frage ob Tarifvertrag Anwendung findet oder nicht
« Antwort #5 am: 13.12.2022 16:34 »
Kann man hier Fotos anfügen? Wenn ja, wie klappt das?

Organisator

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Antw:Frage ob Tarifvertrag Anwendung findet oder nicht
« Antwort #6 am: 13.12.2022 16:36 »
Kann man hier Fotos anfügen? Wenn ja, wie klappt das?

Nur per Link an dropbox etc.

Börnie

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Antw:Frage ob Tarifvertrag Anwendung findet oder nicht
« Antwort #7 am: 13.12.2022 16:50 »
Daten (deine und die des Arbeitgebers) schwärzen nicht vergessen :)

Nutzerin2022

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Antw:Frage ob Tarifvertrag Anwendung findet oder nicht
« Antwort #8 am: 13.12.2022 16:58 »
Ok, das klappt nicht.

Das is 1:1 abgetippt. Mehr, oder eben auch weniger habe ich nicht an Verträgen...

Meine Fragen:
Meint ihr, dass der Tarifvertrag Anwendung findet?
Habe ich damit ein Anrecht auf die Zulage und die Regenerationstage?
Bekomme ich die Erhöhung die ab Januar ausgehandelt wird?
Oder .. gilt nur der Tarifvertrag vom 1.11.2009?



Vertrag 1.
Ihre Bewerbung

Sehr geehrte Frau xxxxxx

wir nehmen Bezug auf das mit Ihnen geführte Gespräch und unterbreiten Ihnen nachstehend folgendes Angebot:

Wir sind bereit, Sie mit Wirkung vom 01.07.2009 bis 31.06.2011 als vollbeschäftigten Mitarbeiterin im handwerklichen Erziehungsdienst in der Einrichtung  xyz einzustellen.

Ihre Anstellung erfolgt in Anlehnung an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVÖD) vom 13.09.2005 für den Bereich der Gemeinden.

Ihr Gehalt richtet sich nach der Entgeltgruppe 6, Stufe 4. Alle zwischen dem 01. Oktober 2005 und dem Inkrafttreten einer neuen Entgeltordnung statt- findenden Eingruppierungsvorgänge sind vorläufig und begründen keinen Vertrauensschutz und keinen Besitzstand.

Sie werden durch uns bei der Rheinischen Zusatzversorgungskasse, Dortmund, als Versicherte an- gemeldet. Diese zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung regelt sich nach dem Tarif- vertrag über die Versorgung der Arbeitnehmer kommunaler Verwaltungen und Betriebe und der Satzung der RZVK in den jeweils gültigen Fassungen.

Wir bitten Sie, über Ihre Dienstbezüge Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren. Dieses Schweigegebot bezieht sich nicht auf Mitteilungen, die Sie Behörden zu machen haben.

Die Probezeit beträgt 6 Monate mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen zum Monatsende.
Zu Ihren weiteren Pflichten gehören die Teilnahme an von uns angeordneten Fortbildungs- und
Supervisionsveranstaltungen. Das zeitlich befristete Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, spätestens

an dem o.g. Tag.

Durch diesen Arbeitsvertrag entsteht kein Anspruch auf Übernahme in ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit.

Zum Dienstantritt benötigen wir von Ihnen die Lohnsteuerkarte, den Versicherungsausweis, Be- scheinigung über die Mitgliedschaft zu einer Krankenkasse, evtl. Vertragsausfertigung über ver- mögenswirksame Leistungen sowie Ihre Kontonummer und Bankverbindung.

Durch den arbeitsmedizinischen Dienst wird eine Einstellungsuntersuchung durchgeführt, die den Nachweis erbringen muss, dass

Sie nach dem Bundesseuchengesetz frei von ansteckenden Krankheiten sind

Sie aus medizinischer Sicht für den Arbeitsplatz geeignet sind

das Drogen-Screening zu einem negativen Ergebnis führt.

Sollte eine der oben genannten Bedingungen nicht erfüllt sein, ist das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung beendet.

Nebentätigkeiten sind anzuzeigen und bedürfen, soweit sie die Interessen unserer Einrichtung tangieren, der vorherigen Genehmigung.

Änderungen und Ergänzungen dieses Arbeitsvertrages sowie Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart sind.

Sollten Sie mit den genannten Konditionen einverstanden sein, bitten wir Sie, das beigefügte Duplikat zu unterschreiben und an uns zurückzusenden. Unser Angebot gilt dann als Arbeitsver- trag.

Zur Aufrechterhaltung Ihrer Ansprüche auf Arbeitslosengeld sind Sie verpflichtet, sich 3 Monate vor Ablauf des Vertragsverhältnisses mit der Agentur für Arbeit in Verbindung zu setzen. Sofern dieses Arbeitsverhältnis für eine kürzere Dauer als 3 Monate befristet ist, besteht diese Ver- pflichtung unverzüglich.

Vertrag 2, unbefristet

Sehr geehrte Frau xxxxx
wir nehmen Bezug auf den betristeten Arbeitsvertrag vom 04.06.2009 und freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass das bestehende Arbeitsverhältnis nach Ablauf des - befristeten Arbeitsvertrags am 31.06.2011 auf unbestimmte Zeit verlängert wird.

Ihre Anstellung erfolgt in Anlehnung an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVOD) im Bereich der Gemeinden. Die Regelungen dieses Tarifvertrages sind ab 01.11.2009 in Kraft getreten.

Wir hoffen auf weiterhin gute Zusammenarbeit.

Mit freundlichen Grüßen

Nutzerin2022

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Antw:Frage ob Tarifvertrag Anwendung findet oder nicht
« Antwort #9 am: 14.12.2022 12:03 »
Traut sich niemand oder weiß keiner einen Rat für mich?

Flying

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Antw:Frage ob Tarifvertrag Anwendung findet oder nicht
« Antwort #10 am: 14.12.2022 12:27 »
Es ist halt relativ undeutlich formuliert.

In Anlehnung heißt halt auch in Anlehnung - man kann, aber muss nicht.
Die Erfahrung zeigt, dass die normale Tarifverhandlung relativ schnell angepasst wird und ich würde davon ausgehen, dass ihr diese auch erhaltet.

Für die ausgehandelten Regenarationstage und die Zulage müsste ja eine Eingruppierung in den Bereich des Sozial- und Erziehungsdienst stattgefunden haben. Diese lese ich aus deinem Vertrag so jetzt erstmal nicht raus. (was nicht heißt, dass das nicht trotzdem passiert sein kann)
Grundsätzlich ist dein Arbeitgeber aber nicht daran gebunden.

Vielleicht gibt es aber hier auch noch den ein oder anderen, der in diesem Bereich rechtssicherer ist. Das wäre aber erstmal mein Verständnis.

flip

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Antw:Frage ob Tarifvertrag Anwendung findet oder nicht
« Antwort #11 am: 14.12.2022 12:33 »
Traut sich niemand oder weiß keiner einen Rat für mich?
Man muss sich ja nicht mit dem zufrieden geben, was der AG glaubt es sei vereinbart.
Eigenen Verhandlungen steht das nicht entgegen.

SVAbackagain

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Antw:Frage ob Tarifvertrag Anwendung findet oder nicht
« Antwort #12 am: 14.12.2022 12:34 »
Ich bleibe bei:
Ich sehe auch hier eine miserable Qualität der Formulierung, die eine jeweils statische, aber umfassende Bezugnahme auf den TVÖD vereinbart.

McOldie

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Antw:Frage ob Tarifvertrag Anwendung findet oder nicht
« Antwort #13 am: 14.12.2022 12:57 »
Davon, wie Verträge zu gestalten sind, hat der Arbeitgeber offenbar keine Ahnung. Ich bleibe bei meiner Meinung, dass hier der TVöD volle Anwendung findet. Die Tatsache, dass zwischenzeitlich offenbar auch die Tariferhöhungen und die Neuordnung der Eingruppierung übernommen wurden, stützt diese Annahme. Ich bin daher sogar der Auffassung, dass dynamische volle Anwendung des TVöD in Betracht kommt.
Ich vermute einmal, dass es nicht viel bringt, wenn der Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeber spricht, weil der Arbeitgeber offenbar von dieser Thematik keine Ahnung hat. Man sollte sich daher überlegen, ob man sich Unterstützung (Anwalt, Gewerkschaft) holt.

Flying

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Antw:Frage ob Tarifvertrag Anwendung findet oder nicht
« Antwort #14 am: 14.12.2022 13:34 »
Ich vermute einmal, dass es nicht viel bringt, wenn der Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeber spricht, weil der Arbeitgeber offenbar von dieser Thematik keine Ahnung hat. Man sollte sich daher überlegen, ob man sich Unterstützung (Anwalt, Gewerkschaft) holt.

Dazu würde ich auf jeden Fall auch raten!